Sicherheit
3.7
Funktions- und Sichtprüfung
3.7.1 Mechanik
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Das Gerät muss vor jedem Arbeitseinsatz auf Funktion und Zustand geprüft werden.
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Wartung, Schmierung und Störungsbeseitigung dürfen nur bei stillgelegtem Gerät erfolgen!
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Bei Mängeln, die die Sicherheit betreffen, darf das Gerät erst nach einer kompletten
Mängelbeseitigung wieder eingesetzt werden.
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Bei jeglichen Rissen, Spalten oder beschädigten Teilen an irgendwelchen Teilen des Gerätes,
muss sofort jegliche Nutzung des Gerätes gestoppt werden.
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Die Betriebsanleitung für das Gerät muss am Einsatzort jederzeit einsehbar sein.
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Das am Gerät angebrachte Typenschild darf nicht entfernt werden.
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Unlesbare Hinweisschilder (wie Verbots- und Warnzeichen) sind auszutauschen.
3.8
Sicherheit im Betrieb
3.8.1 Allgemeines
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Das manuelle Führen ist nur bei Geräten mit Handgriffen erlaubt.
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Der Bediener darf den Steuerplatz nicht verlassen, solange das Gerät mit Ladung belastet ist und
muss die Ladung immer im Blick haben.
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Während des Betriebes ist der Aufenthalt von Personen im Arbeitsbereich verboten! Es sei denn es
ist unerlässlich. Bedingt durch die Art der Geräteanwendung, z.B. durch manuelles Führen des
Gerätes (an Handgriffen).
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Ruckartiges Anheben oder Absenken des Gerätes mit und ohne Last, z.B. auch verursacht durch
schnelles Fahren mit dem Trägergerät/ Hebezeug über unebenes Gelände ist verboten!
Unkontrollierte Bewegungen des Gerätes können die Folge sein. Abrutschgefahr des Greifgutes!
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Das Gerät darf nicht geöffnet werden, wenn der Öffnungsweg durch einen Widerstand blockiert ist.
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Die Tragfähigkeit und Nennweiten des Gerätes dürfen nicht überschritten werden.
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