Werfen Sie Elektrowerkzeuge
nicht in den Hausmüll!
Das nebenstehende Symbol einer durchge-
strichenen Mülltonne auf Rädern zeigt an, dass
dieses Gerät der Richtlinie 2012/19/EU unterliegt. Diese
Richtlinie besagt, dass Sie dieses Gerät am Ende seiner
Nutzungszeit nicht mit dem normalen Haushaltsmüll entsor-
gen dürfen, sondern in speziell eingerich teten Sammelstel-
len, Wertstoffhöfen oder Entsorgungsbetrieben abgeben
müssen.
Diese Entsorgung ist für Sie kostenfrei. Schonen Sie die
Umwelt und entsorgen Sie fachgerecht.
Für den deutschen Markt gilt
Beim Kauf eines Neugerätes haben Sie das Recht, das
entsprechende Altgerät an Ihren Händler zurückzugeben.
Händler von Elektro- und Elektronikgeräten mit einer Ver-
kaufsfläche von mindestens 400 qm sowie Lebensmittel-
händler mit einer Ver kaufs fläche von mindestens 800 qm,
die regelmäßig Elektro- und Elektronik geräte verkaufen, sind
außerdem verpflichtet, bis zu drei Altgeräte unentgeltlich
zurückzunehmen, auch ohne dass ein Neugerät gekauft
wird, wenn die Altgeräte in keiner Ab messung größer sind
PWCA 20-Li A1
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