6.3
Periodische Sicherheitsinspektion von explosionsgeschützten Gabelhubwa-
gen
M
Die Sicherheitsinspektionen sollen, wenn nicht gesetzlich anders vorgeschrieben,
mindestens einmal jährlich vom Lieferranten oder einem anderen Sachverständigen
vorgenommen werden.
6.4
Wiederinbetriebnahme
Die Wiederinbetriebnahme nach Reinigungen oder Arbeiten zur Instandhaltung darf
erst erfolgen, nachdem folgende Tätigkeiten durchgeführt wurden:
– Fahrzeug entsprechend Schmierplan abschmieren.
– Entlüften des Hydrauliksystems, indem man den Gabelhubwagen ganz nach oben
pumpt.
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