VAS 581 001
Sicherheit
2.3
Sicherheit im Umgang mit dem Kältemittel
Wartungsarbeiten an der Fahrzeugklimaanlage dürfen nicht bei betriebs-
warmen Motor durchgeführt werden.
Für Wartungen an der Fahrzeugklimaanlage muss die Oberflächen-
temperatur von Anbauteilen oder umgebender Teile kleiner als 405 °C
sein.
Tragen Sie persönliche Schutzausrüstung (Schutzbrille und Schutz-
handschuhe) und vermeiden Sie Körperkontakt mit dem Kältemittel.
Körperkontakt mit dem Kältemittel entzieht dem Körper Wärme, so dass
es an den betroffenen Stellen zu Erfrierungen kommen kann.
Achten Sie darauf, dass während des Betriebs, des Auffüllens oder
Entleerens von Kältemittel sowie während Reparatur- und Service-
arbeiten kein Kältemittel austreten und in die Umwelt gelangen kann.
Dadurch werden nicht nur Umweltschutzgesetze eingehalten. Es wird
auch vermieden, dass durch das Vorhandensein von Kältemittel in der
Umgebung des Geräts das Auffinden von Lecks am Fahrzeug oder am
Gerät erschwert wird oder unmöglich ist.
Atmen Sie die Kältemitteldämpfe nicht ein. Die Kältemitteldämpfe sind
zwar ungiftig, sie verdrängen aber den für die Atmung erforderlichen
Sauerstoff.
Kältemittel darf nicht im Bereich von tiefer gelegenen Räumen (z. B.
Montagegruben, Sickerschächte) verwendet werden. Das Kältemittel ist
schwerer als Sauerstoff und verdrängt daher den für die Atmung erforder-
lichen Sauerstoff. Bei Arbeiten in ungelüfteten Montagegruben kann es
zu Sauerstoffmangel kommen.
Treffen Sie Vorkehrungen, damit ausgetretenes Kältemittel nicht in die
Kanalisation gelangen kann.
Spezielle Informationen über das Kältemittel R-1234yf und über
Sicherheitsmaßnahmen sowie den Schutz von Personen und Gegen-
ständen einschließlich des Brandschutzes können Sie den Sicherheits-
blättern des Kältemittelherstellers entnehmen.
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