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Wichtige Hinweise zu Sicherheit und Umwelt
des Mikrowellenkochens nicht
erlaubt. Andernfalls kann es zu
Funkenbildung kommen.
Der Mikrowellenofen darf nicht
in einem Schrank aufgestellt
werden, der nicht den Installa-
tionsanweisungen entspricht.
Der Mikrowellenofen ist nur
für den eingebauten Gebrauch
vorgesehen.
Wenn eingebaute Geräte mind-
estens 900 mm über dem Boden
verwendet werden, sollte da-
rauf geachtet werden, dass der
Drehteller beim Entfernen von
Behältern aus dem Gerät nicht
verschoben wird.
Befindet sich das eingebaute
Produkt in einem Schrank mit
einer Tür, muss das Produkt bei
geöffneter Schranktür betrieben
werden.
1.2 Ihre Pflichten als Endnutzer
Dieses Produkt erfüllt die Vorgaben
der EU-WEEE-Direktive (2012/19/
EU). Das Produkt wurde mit einem
Klassifizierungssymbol für elektrische
und elektronische Altgeräte (WEEE)
gekennzeichnet.
Dieses Elektro- bzw. Elektronikgerät ist mit einer
durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern ge-
Mikrowellengerät / Bedienungsanleitung
kennzeichnet. Das Gerät darf deshalb nur getrennt
vom unsortierten Siedlungsabfall gesammelt und
zurückgenommen werden. Es darf somit nicht in
den Hausmüll gegeben werden. Das Gerät kann
z.B. bei einer kommunalen Sammelstelle oder
ggf. bei einem Vertreiber (siehe unten zu deren
Rücknahmepflichten in Deutschland) abgegeben
werden.
Das gilt auch für alle Bauteile, Unterbaugruppen
und Verbrauchsmaterialien des zu entsorgenden
Altgeräts.
Bevor das Altgerät entsorgt werden darf, müs-
sen alle Altbatterien und Altakkumulatoren vom
Altgerät getrennt werden, die nicht vom Altgerät
umschlossen sind. Das gleiche gilt für Lampen, die
zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen wer-
den können. Der Endnutzer ist zudem selbst dafür
verantwortlich, personenbezogene Daten auf dem
Altgerät zu löschen.
Die ordnungsgemäße Entsorgung gebrauchter
Geräte trägt dazu bei, mögliche negative Folgen
für die Umwelt und die menschliche Gesundheit
zu vermeiden.
1.3 Hinweise zum Recycling
Helfen Sie mit, alle Materialien zu recyceln,
die mit diesem Symbol gekennzeichnet
sind. Entsorgen Sie solche Materialien,
insbesondere Verpackungen, nicht im Hausmüll,
sondern über die bereitgestellten Recyclingbehälter
oder
die
entsprechenden
Sammelsysteme.
Recyceln Sie zum Umwelt - und Gesundheitsschutz
elektrische und elektronische Geräte.
1.4 Rücknahmepflichten der
Vertreiber
Wer auf mindestens 400 m² Verkaufsfläche
Elektro- und Elektronikgeräte vertreibt oder die-
se gewerblich an Endnutzer abgibt, ist verpflich-
tet, bei Abgabe eines neuen Gerätes, ein Altgerät
des Endnutzers der gleichen Geräteart, das im
örtlichen
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