-
Nicht mehr als 1 - 1.7 Liter Wasser einfüllen (bis zum
MAX Füllstand).
-
Der Wasserkocher schaltet sich automatisch aus, wenn
das Wasser kocht (die Einschalttaste ON/OFF springt zu-
rück und die Kontrolllampe schaltet sich aus).
-
Um den Wasserkocher abzuschalten, bevor das Wasser
kocht, die Einschalttaste auf OFF stellen.
-
Auf dem Sockel vorhandenes Kondenswasser ist vollkom-
men normal und kein Grund zur Besorgnis.
-
Den Wasserkocher nach jedem Gebrauch leeren. Den Was-
serkocher mit frischem Wasser ausspülen, wenn er mehr
als zwei Tage nicht benutzt wird.
Um den Energieverbrauch zu reduzieren und kein Wasser
zu vergeuden, nur soviel Wasser verwenden wie benötigt
wird.
-
Versuchen Sie nicht, Einschalttaste ON/OFF auf ON zu hal-
ten oder den Mechanismus zu regulieren.
-
Wird der Kocher mit zu wenig Wasser oder sogar ohne
Wasser eingeschaltet, schaltet sich zum Schutz ein Sicher-
heitssystem ein, das die Stromversorgung unterbricht.
In diesem Fall den Wasserkocher vom Stromnetz trennen
und vor dem Einfüllen von kaltem Wasser abkühlen lassen
(andernfalls könnte das Gerät beschädigt werden).
Die mit Nahrungsmitteln in Kontakt kommenden Ma-
terialien und Zubehörteile entsprechen der Verordnung (EU)
1935/2004.
DEUTSCHLAND: AKTUALISIERTE INFORMATIO-
NEN ZUR ENTSORGUNG VON ALTGERÄTEN
Das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) enthält
eine Vielzahl von Anforderungen an den Umgang mit Elektro
und Elektronikgeräten. Die wichtigsten sind hier zusammen-
gestellt.
1. Getrennte Erfassung von Altgeräten
Elektro- und Elektronikgeräte, die zu Abfall geworden sind,
werden als Altgeräte bezeichnet. Besitzer von Altgeräten ha-
ben diese einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten
Erfassung zuzuführen. Altgeräte gehören insbesondere nicht
in den Hausmüll, sondern in spezielle Sammel- und Rückga-
besysteme.
2. Batterien und Akkus sowie Lampen
Besitzer von Altgeräten haben Altbatterien und Altakku-
mulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie
Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen
werden können, im Regelfall vor der Abgabe an einer Erfas-
sungsstelle vom Altgerät zu trennen. Dies gilt nicht, soweit
Altgeräte einer Vorbereitung zur Wiederverwendung unter
Beteiligung eines öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers
zugeführt werden.
3. Möglichkeiten der Rückgabe von Altgeräten
Besitzer von Altgeräten aus privaten Haushalten können
diese bei den Sammelstellen der öffentlich-rechtlichen Ent-
sorgungsträger oder bei den von Herstellern oder Vertreibern
im Sinne des ElektroG eingerichteten Rücknahmestellen un-
entgeltlich abgeben.
Rücknahmepflichtig sind Geschäfte mit einer Verkaufsfläche
von mindestens 400 m2 für Elektro- und Elektronikgeräte so-
wie diejenigen Lebensmittelgeschäfte mit einer Gesamtver-
kaufsfläche von mindestens 800 m2, die mehrmals pro Jahr
oder dauerhaft Elektro- und Elektronikgeräte anbieten und
auf dem Markt bereitstellen. Dies gilt auch bei Vertrieb unter
Verwendung von Fernkommunikationsmitteln, wenn die
Lager- und Versandflächen für Elektro- und Elektronikgeräte
mindestens 400 m2 betragen oder die gesamten Lager- und
Versandflächen mindestens 800 m2 betragen. Vertreiber ha-
ben die Rücknahme grundsätzlich durch geeignete Rückga-
bemöglichkeiten in zumutbarer Entfernung zum jeweiligen
Endnutzer zu gewährleisten.
Die Möglichkeit der unentgeltlichen Rückgabe eines Alt-
gerätes besteht bei rücknahmepflichtigen Vertreibern unter
anderem dann, wenn ein neues gleichartiges Gerät, das
im Wesentlichen die gleichen Funktionen erfüllt, an einen
Endnutzer abgegeben wird. Wenn ein neues Gerät an einen
privaten Haushalt ausgeliefert wird, kann das gleichartige
Altgerät auch dort zur unentgeltlichen Abholung übergeben
werden; dies gilt bei einem Vertrieb unter Verwendung von
Fernkommunikationsmitteln für Geräte der Kategorien 1,
2 oder 4 gemäß § 2 Abs. 1 ElektroG, nämlich „Wärmeüber-
träger", „Bildschirmgeräte" oder „Großgeräte" (letztere mit
mindestens einer äußeren Abmessung über 50 Zentimeter).
Zu einer entsprechenden Rückgabe-Absicht werden Endnut-
zer beim Abschluss eines Kaufvertrages befragt. Außerdem
besteht die Möglichkeit der unentgeltlichen Rückgabe bei
Sammelstellen der Vertreiber unabhängig vom Kauf eines
neuen Gerätes für solche Altgeräte, die in keiner äußeren Ab-
messung größer als 25 Zentimeter sind, und zwar beschränkt
auf drei Altgeräte pro Geräteart.
4. Datenschutz-Hinweis
Altgeräte enthalten häufig sensible personenbezogene
Daten. Dies gilt insbesondere für Geräte der Informations-
und Telekommunikationstechnik wie Computer und Smart-
phones. Bitte beachten Sie in Ihrem eigenen Interesse, dass
für die Löschung der Daten auf den zu entsorgenden Altgerä-
9