Die Personen in meiner Umgebung und der Umgebung der Drohne
müssen über mein Vorhaben informiert werden, insbesondere, wenn
meine Drohne mit einer Kamera oder einem anderen Sensor ausgestattet
ist, die Daten und Informationen über die betroffenen Personen
aufzeichnen könnten. Ich informiere die anwesenden Personen, ich
beantworte ihre Fragen und respektiere ihre Privatsphäre. Ich verzichte
auf die Aufnahme von Bildern, die die Erkennung oder Identifizierung von
Personen ermöglichen (Gesichter, Nummernschilder...), ohne vorher ihre
Genehmigung erhalten zu haben.
8. AB EINEM BESTIMMTEN GEWICHT KÖNNEN GESETZLICHE
VERPFLICHTUNGEN GELTEN INFORMIEREN SIE SICH BEI DEN
ZUSTÄNDIGEN BEHÖRDEN
Zum Beispiel kann es erforderlich sein:
• meine Drohne auf zuständigen Behörden zu registrieren;
• die Drohne mit Vorrichtungen für die Flughöhenbegrenzung,
elektronischen und digitalen Meldevorrichtungen oder Lichtsignal- und
akustischen Signalvorrichtungen auszustatten;
• mich online zu schulen.
9. ICH ÜBERPRÜFE MEINEN VERSICHERUNGSSCHUTZ FÜR DIE
AUSÜBUNG DIESER AKTIVITÄT
Sie können für Schäden an Personen, Immobilien oder anderen
Flugobjekten haftbar gemacht werden. Schließen Sie eine spezielle
Versicherung
ab
oder
prüfen
Sie
die
Bedingungen
Ihrer
Haftpflichtversicherung.
10. IM ZWEIFELSFALL INFORMIERE ICH MICH
Wenden Sie sich für weitere Informationen bitte an die lokalen
Luftfahrtbehörden.
Der
Einsatz
eines
unbemannten
Luftfahrzeugs
unter
Einsatzbedingungen, die nicht den Vorschriften zur Gewährleistung
der Sicherheit von Eigentum und Personen entsprechen, ist strafbar.
UM ERLAUBNIS FÜR BILDER VON EIGENTUM BITTEN
Das Aufnehmen und Senden des Bildes des Eigentums ohne
Erlaubnis des Eigentümers und oder eines Dritten, der geistiges
Eigentum besitzt, kann eine Verletzung der Bildrechte des
Eigentums darstellen und Sie können haftbar gemacht werden.
Bitten Sie den Eigentümer und/oder einen Dritten mit
Eigentumsrechten um Erlaubnis.
SEIT 1. JANUAR 2021
Im Zusammenhang mit der Einführung der neuen europäischen
Vorschriften unterliegen Sie vor dem Fliegen Ihrer Drohne im einheitlichen
europäischen Himmel einer Registrierungspflicht und müssen Ihre
Registrierungsnummer deutlich auf Ihrer Drohne anzeigen. Außerdem
sind Sie zumindest verpflichtet, an einem Online-Training teilzunehmen
und die dazugehörige theoretische Prüfung abzulegen. Für weitere
Informationen zu diesem Thema laden wir Sie ein, sich an Ihre lokalen
Luftfahrtbehörden zu wenden. Insbesondere empfehlen wir Ihnen, sich
auf der Website der folgenden Behörde auf dem Laufenden zu halten:
https://www.easa.europa.eu/easa-and-you/civil-drones-rpas
REGULIERUNGSVERWEIS
Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 der Kommission vom
24. Mai 2019 über Vorschriften und Verfahren für den Betrieb
unbemannter Luftfahrzeuge (Text von Bedeutung für den EWR).
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