und sich an das zugelassene Kunden-
dienstcenter wenden, um die verbrauch-
ten oder beschädigten Teile durch Origi-
nal-Ersatzteile ersetzen zu lassen.
• Sollten am Gerät nicht genehmigte Re-
paraturen vorgenommen oder nicht ori-
ginale Ersatzteile verwendet werden,
verfallen die Garantiebedingungen und
der Hersteller behält sich das Recht vor,
deren Gültigkeit nicht mehr anzuerken-
nen.
• Der Hersteller lehnt jegliche Haftung für
Schäden an Personen, Sachen oder Tie-
ren ab, die von etwaigen Eingriffen am
Gerät seitens nicht qualifizierter oder un-
befugter Personen herrühren.
• Auf keine Fall die Schutzhaube auf dem
Wahlschalter unterhalb der Glocke, die
den Zugriff auf das rotierende Mahlwerk
verhindert, abnehmen, um Verletzungen
an den Gliedmaßen zu vermeiden.
2–2. bESTIMMungSgEMÄSSER gE-
bRAuCH DES gERÄTS
Dieses Gerät wurde ausschließlich für das
Mahlen von Kaffeemischungen in Bohnen
im Haushalt entwickelt, die für die Zube-
reitung von Espresso geeignet sind.
Dieses Gerät ist ausschließlich für den
Hausgebrauch gedacht.
Des Weiteren darf es an folgenden Orten
nicht verwendet werden:
• Im Küchenbereich von Angestellten in
Geschäften, Büros und sonstigem Ar-
beitsumgebungen;
• Auf Bauernhöfen/Agrotourismen;
• Von Kunden in Hotels, Motels und Wohn-
anlagen;
• In Bed-and-Breakfast-Einrichtungen.
Im Fall von unsachgemäßem Gebrauch
verfällt jegliche Garantie und der Herstel-
ler lehnt jegliche Haftung für Personen-
bzw. Sachschäden ab.
Es gilt als unsachgemäße Gebrauch:
• Jeder andere als der erklärte Gebrauch;
• Jeglicher Eingriff an dem Gerät, der im
Widerspruch mit in dieser Anleitung ent-
haltenen Anweisungen steht;
• Jeglicher Gebrauch nach Veränderun-
gen an Bauteilen oder den Sicherheits-
einrichtungen;
• Der Gebrauch des Geräts im Freien.
Der Hersteller lehnt jegliche Haftung für
Schäden an Personen, Sachen oder Tie-
ren ab, die von etwaigen Eingriffen am
Gerät seitens nicht qualifizierter oder un-
befugter Personen herrühren.
2–3. EnTSORgung
Elektrogeräte dürfen nicht mit
dem
gewöhnlichen
entsorgt werden.
Mit diesem Symbol gekennzeich-
nete Geräte unterliegen der europäischen
Richtlinie 2012/19/EU. Alle Elektro- und
Elektronik-Altgeräte müssen getrennt vom
Hausmüll entsorgt werden und den ent-
sprechenden, vom Staat vorgeschriebe-
nen Entsorgungs-Fachzentren zugeführt
werden. Durch die korrekte Entsorgung
des Altgeräts werden Umweltschäden und
Gesundheitsrisiken für Menschen ver-
mieden. Weitere Informationen über die
Entsorgung des Altgeräts erhalten Sie bei
der Gemeindeverwaltung, dem Abfallwirt-
schaftsamt oder bei Ihrem Gerätehändler.
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Hausmüll