UMWELTSCHUTZ-RICHTLINIE 2012/19/EU
Zum Schutz unserer Umwelt und Gesundheit sind Elektro- und Elektronik-Altgeräte nach
bestimmten Regeln zu entsorgen. Dies fordert den Einsatz sowohl des Herstellers bzw.
Lieferanten als auch des Verbrauchers. Aus diesem Grund darf dieses Gerät, wie das
Symbol
auf dem Typenschild bzw. auf der Verpackung zeigt, nicht in den unsortierten
Restmüll gegeben werden. Der Verbraucher hat das Recht, dieses Gerät über kommunale
Sammelstellen zu entsorgen; von dort aus wird die spezifische Behandlung, Verwertung
bzw. das Recycling gemäß den Erfordernissen der Richtlinie sichergestellt.
ERP DEKLARATION – VO 1275/2008/EG
Wir, TKG SRL, bestätigen hiermit, dass unser Produkt den Anforderungen der VO
1275/2008/EG entspricht.
Unser Produkt verfügt zwar nicht über eine Funktion zur
Minimierung des Stromverbrauchs, die das Produkt nach Beendigung der Hauptfunktion
gemäß EU-Verordnung 1275/2008/EG ausschalten oder in den Standby-Modus versetzen
sollte, allerdings ist dies auch praktisch unmöglich, da dies zu einer so starken
Beeinträchtigung der Hauptfunktion führen würde, dass eine Verwendung des Produktes
nicht mehr möglich wäre.
Aus diesem Grund weisen wir in unserer Bedienungsanleitung den Kunden stets darauf hin,
das Gerät sofort nach Gebrauch vom Stromnetz zu trennen.
Die Bedienungsanleitung kann zudem auf einfache Anfrage beim Kundendienst in
elektronischer Form zur Verfügung gestellt werden (siehe Garantiekarte).
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VG RVC 3000