Sicherheit
darf nicht in Umgebungen eingesetzt werden, in de-
nen Brand- oder Explosionsgefahr besteht.
Die Pumpe darf nicht zum Abpumpen von fäkalhal-
tigem Abwasser eingesetzt werden.
Die Pumpe darf nur eingeschaltet werden, wenn
sich keine Personen im Wasser befinden.
Zur bestimmungsgemäßen Verwendung gehört
auch:
►
Sicherheitshinweise lesen und verstehen
►
Betriebs- und Wartungsanleitung beachten
►
Inspektions- und Wartungsbedingungen einhal-
ten
2.2.2
Vernünftigerweise vorhersehbarer Fehl-
gebrauch
Fehlgebrauch kann zu Gefahren und Beschädigun-
gen an der Pumpe führen.
►
Alle anderen Anwendungen als die oben be-
schriebene Anwendung sind unzulässig.
►
Die Pumpe darf nicht eingeschaltet werden,
wenn sich Personen im Wasser befinden.
2.2.3
Nachträglich installierte Komponenten
Für nachträglich integrierte Komponenten und Um-
bauten hat der Betreiber eine entsprechende Be-
wertung der Gefährdungen vorzunehmen.
2.3
Anforderungen an Betreiber und
Personal
2.3.1
Pflichten des Betreibers
Der Betreiber der Pumpe hat sicherzustellen, dass
die Inbetriebnahme und Bedienung ausschließ-
lich durch eingewiesenes Personal erfolgen.
diese Betriebsanleitung immer verfügbar ist. Sie
ist Bestandteil des Produkts.
die Betriebsanleitung und insbesondere die Si-
cherheitshinweise vom beauftragten Personal
vor der Bedienung, Wartung und Reparatur ge-
lesen und verstanden worden sind.
Betriebsanleitung Tauchpumpe P-Serie
das Bedienpersonal mit den grundlegenden
Vorschriften zur Arbeitssicherheit und Unfallver-
hütung vertraut ist.
die zulässigen Einsatzbedingungen eingehalten
werden.
in einer Gefährdungsbeurteilung weitere even-
tuelle Gefahren ermittelt werden, die sich durch
spezielle Arbeitsbedingungen am Einsatzort der
Pumpe ergeben können.
im Austauschfall nur Originalteile, vom Herstel-
ler freigegebene Teile oder Teile mit entspre-
chenden Spezifikationen verwendet werden.
Andere Ersatzteile dürfen nur nach Absprache
mit dem Hersteller verbaut werden.
die Pumpe nur im einwandfreien, betriebssiche-
ren Zustand betrieben wird. Der technische Zu-
stand muss jederzeit den landesspezifischen
gesetzlichen Anforderungen und Vorschriften
entsprechen.
die Pumpe nur bestimmungsgemäß eingesetzt
wird.
alle Sicherheitsbestimmungen eingehalten wer-
den.
alle Wartungsaufgaben termin- und fachgerecht
ausschließlich von qualifiziertem Fachpersonal
ausgeführt werden.
2.3.2
Unterweisung des Personals
Das Personal muss vor Betrieb der Pumpe umfas-
send unterwiesen werden über:
Die fachgerechte Nutzung der Pumpe
Mögliche Unfallgefahren und Maßnahmen zu
deren Abwendung
Der Betreiber muss sicherstellen, dass die Unter-
weisung in angemessenen Abständen wiederholt
wird.
2.3.3
Qualifikation des Personals
Die Inbetriebnahme, die Bedienung, der Betrieb so-
wie die Wartung und Instandhaltung der Pumpe er-
fordern grundlegende Fachkenntnisse sowie Kennt-
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