habitat et jardin 1490 121320 Manual De Instrucciones página 26

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Verordnung (EU) Nr. 517/2014 vom 16.04.2014 über fluorierte Treibhausgase und
Aufhebungsverordnung (EG) Nr. 842/2006
Dichtheitsprüfungen
1.
Betreiber von Geräten, die fluorierte Treibhausgase in Mengen von 5 Tonnen CO
nicht in Schäumen enthalten sind, müssen dafür sorgen, dass die Geräte auf Dichtheit überprüft werden.
2. Bei Geräten, die fluorierte Treibhausgase in Mengen von 5 Tonnen CO
Tonnen CO
-Äquivalent enthalten: mindestens alle 12 Monate.
2
Bild des CO
-Äquivalents
2
1. Belastung in kg und Tonnen betragen CO
Belastung und Tonnen CO
Ab 2 bei 30 kg Belastung = ab 5 bei 50 Tonnen
Bezüglich des Gaz R32, 7,4 kg bei 5 Tonnen CO
Ausbildung und Zertifizierung
1. Der Betreiber der jeweiligen Anwendung muss sicherstellen, dass das entsprechende Personal die erforderliche
Zertifizierung erlangt hat, d. h. die ein angemessenes Verständnis der geltenden Vorschriften und Normen sowie die
erforderliche Kompetenz in Bezug auf die Emissionsvermeidung und -rückgewinnung von fluorierten Treibhausgasen und
die Handhabungssicherheit der entsprechenden Art und Größe der Ausrüstung.
Aufzeichnungen
1. Betreiber von Geräten, die auf Dichtheit überprüft werden müssen, müssen für jedes dieser Geräte Aufzeichnungen
erstellen und führen, in denen folgende Angaben enthalten sind:
a) Menge und Art der installierten fluorierten Treibhausgase;
b) die Mengen der fluorierten Treibhausgasen, die während der Installation, Wartung oder Instandhaltung oder aufgrund
von Leckagen hinzugefügt wurden;
c) ob die Mengen der installierten fluorierten Treibhausgase recycelt oder zurückgewonnen wurden, einschließlich Name
und Anschrift der Recycling- oder Rückgewinnungsanlage und gegebenenfalls Zertifikatsnummer;
d) Die Menge der zurückgewonnenen fluorierten Treibhausgase
e) die Identität des Unternehmens, das die Ausrüstung installiert,gewartet und gegebenenfalls repariert oder außer
Betrieb genommen hat, gegebenenfalls einschließlich der Nummer ihres Zertifikats;
f) die Daten und Ergebnisse der durchgeführten Kontrollen;
g) Bei Außerbetriebnahme der Anlage die Maßnahmen zur Rückgewinnung und Entsorgung der fluorierten Treibhausgase.
2. Der Betreiber sollen
für Betreiber ausführen, sollen Kopien der Aufzeichnungen mindestens fünf Jahre lang aufbewahren.
INDEX
2021-2022
.
2
2
Verpflichtung zur jährlichen Überprüfung.
2,
Aufzeichnungen mindestens fünf Jahre lang aufbewahren, und Unternehmen, die Tätigkeiten
-Äquivalent oder mehr, aber weniger als 50
2
Häufigkeit des Tests
Jedes Jahr
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-Äquivalent oder mehr enthalten und
2
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