Halbmaske aus anatomisch geformtem Silikon mit einer speziellen
Schnappbefestigung für das Filtergehäuse und mit einem Ausatemventil mit
Schutzabdeckung
2‐Punkt‐Begurtungssystem aus Silikon mit schnellverstellbarer Regulierung.
Fest am Halbmaskensitz angebrachter Partikelfilter M 900 FM P3 NR.
2. BESTIMMUNGSMÄSSIGE VERWENDUNG
Die Halbmaske Spasciani M 900 P3 mit Partikelfilter schützt den Benutzer vor Staub,
Rauch und Nebel der sich in der Atemluft befindet und darf nur einmal verwendet
werden.
Die Wiederverwendung des Geräts unterliegt Wartungsarbeiten und dem Austausch
des Filters.
Schützt nicht vor Kohlenmonoxid!
3. GEBRAUCHSEINSCHRÄNKUNGEN
Nur verwenden, wenn die Umgebungsluft einen Sauerstoffgehalt mit einem
Volumen zwischen 17 und 21% (oder gemäß den geltenden nationalen Vorschriften)
enthält.
Nicht in mit Sauerstoff angereicherten Atmosphären verwenden.
• Das Gerät nicht zum Evakuieren von Silos oder generell in engen Räumen
einsetzen.
Nicht bei Vorhandensein von Kohlenmonoxid (CO) verwenden.
Die Dichtigkeit des Gerätes hängt von der Größe und Form des Gesichts des
Benutzers ab. Beispielsweise könnten Bart, Koteletten oder tiefe Narben die
perfekte Abdichtung zwischen dem Gesichtsrand und dem Gesicht beeinträchtigen.
Der Filter ist für den einmaligen Gebrauch gedacht und darf nicht wiederverwendet
werden.
Die Halbmaske ermöglicht das Tragen einer Schutzbrille.
Das unabhängige Atemschutzgerät muss unter Berücksichtigung der Konzentration
und der Art des Schadstoffs ausgewählt werden, gegen den Schutz erforderlich ist.
Es besteht kein Schutz gegen jede Art von Gas oder Dampf.
Das unabhängige Atemschutzgerät muss ersetzt werden, wenn der Atemwiderstand
nicht mehr aufrechterhalten werden kann.
Das unabhängige Atemschutzgerät darf nur für eine Arbeitsschicht eingesetzt
werden.
Das unabhängige Atemschutzgerät kann in explosionsgefährdeten Bereichen
eingesetzt werden.
4. GEBRAUCH
4.1. Vor dem Gebrauch
Vor der Verwendung sollte die Halbmaske einer Sichtprüfung unterzogen werden. Wenn
diese oder der Filter beschädigt erscheinen sollten, darf das Atemschutzgerät nicht
verwendet werden. Stets das Verfallsdatum auf dem Etikett prüfen. Atemschutzgeräte
mit abgelaufenem Verfalldatum dürfen nicht mehr verwendet werden.
4.2. Gebrauch
Siehe Abb.1 und 2
Die Halbmaske aufziehen: das Silikonband über den Kopf zum Nacken ziehen und dabei
darauf achten, dass dieses sich nicht verdreht, siehe Abb. 1. Danach so einstellen, dass
keine übermäßige Spannung entsteht, solange bis die Maske vollständig dicht anliegt
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