UmWElTSChUTz
Nach der Einführung der europäischen Richtlinie 2002/96/EU im Rechtssystem des Landes gilt
Folgendes: Elektro- und Elektronikgeräte dürfen nicht als Hausmüll entsorgt werden. Verbraucher
sind gesetzlich verpflichtet, Elektrogeräte am Ende ihrer Nutzungsdauer an öffentliche
sammelstellen, die zu diesem zweck eingerichtet worden sind, oder an die ursprüngliche Verkaufsstelle zu
bringen. Einzelheiten hierzu sind durch die nationalen Gesetze des jeweiligen Landes vorgegeben. Dieses
symbol am Produkt, in der Gebrauchsanleitung oder am Paket weist darauf hin, dass das Produkt diesen
gesetzlichen Vorschriften unterliegt. Durch Recycling, durch die Wiederverwendung von Materialien oder
durch andere Arten des Gebrauchs von Altgeräten leisten sie einen wichtigen Beitrag zum schutz unserer
Umwelt. Entsorgen sie Batterien bitte stets in Übereinstimmung mit den örtlichen Vorschriften. Entsorgen sie
Batterien nicht als Hausmüll.