Malaguti XTM X3M Manual De Uso Y Mantenimiento página 65

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ANMERKUNGEN ZUM GEBRAUCH
Der Benutzer muss im Besitz der technischen Eignungsbescheinigung
(Kraftfahrzeugschein), der Versicherung, der Steuermarke und
eines den geltenden Gesetzen entsprechenden
scheins sein.
An dem Fahrzeug muss das Nummernschild angebracht sein.
Die Benutzung eines (durch die Bestimmungen ECE/ONU zugelasse-
nen) Sturzhelms ist ohne Altersbegrenzung obligatorisch.
Beachten Sie stets die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung: Verkehrs-
zeichen, Stoppschilder, Fußgängerüberwege, Geschwindigkeitsbegrenzun-
gen, Überholverbote, etc...
Jegliche Veränderung am Motor oder anderen Fahrzeugteilen, die das
Ziel hat, Geschwindigkeit und Leistung zu erhöhen, ist gesetzlich verbo-
ten.
Verstöße werden rechtlich mit besonderen Strafmaßnahmen verfolgt, dar-
unter die Beschlagnahme des Fahrzeugs.
Bei Verwendung des Fahrzeugs für sportliche Zwecke in privaten Rund-
strecken oder Gebieten verfällt die Produktgarantie und MALAGUTI ist von
jeder Verantwortung für Schäden an Sachen oder Personen entbunden, da
der Benutzer darüber informiert wurde, dass es sich um einen nicht vorge-
sehenen Gebrauch das Fahrzeugs handelt.
Dies vorausgesetzt empfehlen wir dringend, dass etwaige
Veränderungen am Fahrzeug, die den Zweck haben, es für den
Sportgebrauch geeignet zu machen, von technischen Fachleuten und
unter deren direkter Verantwortung durchgeführt werden, wobei daran
erinnert wird, dass Ihr Fahrzeug nach derartigen Veränderungen nicht
mehr für das Fahren im öffentlichen Straßenverkehr autorisiert sein
könnte.
In den Ländern, wo das Gesetz den Transport eines Beifahrers
erlaubt, verlangen Sie, dass dieser einen zugelassenen Sturzhelm trägt
und vermeiden Sie es, Kinder oder Personen, die nicht in der Lage sind,
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Führer-
DEUTSCH
SICHERHEIT HAT VORFAHRT
selbstständig auf dem Sattel zu sitzen, zu befördern.
Transportieren Sie niemals einen Beifahrer, wenn dieser nicht vorher über
das angemessene Verhalten während der Fahrt informiert und unterrichtet
worden ist.
HÖCHSTGEWICHT UND MAXIMALLAST
Die Masse des betriebsbereiten Fahrzeugs beträgt 120 kg. Stellen Sie
sicher, dass das Gesamtgewicht von Fahrer, Beifahrer, Gepäck und zu-
lässigem Zubehör die zugelassene Maximallast von 170 kg nicht über-
schreitet (siehe Anmerkung auf S. 36).
ZUBEHÖR
MALAGUTI garantiert die volle Kompatibilität Ihres Fahrzeugs mit den
MALAGUTI-Originalzubehörteilen, die durch das Netz der MALAGUTI-
Vertragshändler vertrieben werden.
MALAGUTI ist von jeder Verantwortung für Schäden am Fahrzeug
oder dem Benutzer, die durch den Einbau von nicht originalen Zube-
hörteilen verursacht worden sind, befreit. MALAGUTI ist gleichfalls
von jeder Haftung für Schäden am Fahrzeug oder dem Benutzer, die
durch fehlerhaften Einbau der Originalzubehörteile verursacht worden
sind, befreit, wobei besagte Verantwortung nur jene Person trägt, die
den Einbau ausgeführt hat.
Sollen am Fahrzeug elektrische oder elektronische Zubehörteile
eingebaut werden, versichern Sie sich immer, dass diese den normalen
Betrieb des Fahrzeugs nicht behindern und wenden Sie sich in
Zweifelsfällen für alle betreffenden Informationen an einen
MALAGUTI-Vertragshändler.
Sollten Sie auf dem Fahrzeug ein nicht originales Zubehörteil montieren
wollen, kontaktieren Sie vorher einen MALAGUTI-Vertragshändler,
um zu erfahren, ob das betreffende Zubehörteil mit Ihrem Fahrzeug
kompatibel ist.
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