Konformitätserklärung
Hiermit erklärt die Steinbach International GmbH, dass das Gerät den
folgenden Richtlinien entspricht:
- 2014/35/EU (EN 60335‑1:2012+A11:2014+A13:2017;
EN 60335‑2‑41:2003+A1:2004+A2:2010; EN 62233:2008)
- 2014/30/EU (EN 55014‑1:2006+A1:2009+A2:2011; EN 55014‑2:2015;
EN 61000‑3‑2:2014; EN 61000‑3‑3:2013)
Der vollständige Text der EU-Konformitätserklärung kann bei der am Ende dieser
Anleitung angeführten Adresse angefordert werden.
Entsorgung
Verpackung entsorgen
Entsorgen Sie die Verpackung sortenrein. Geben Sie Pappe und Karton zum
Altpapier, Folien in die Wertstoffsammlung.
Altgerät entsorgen
Altgeräte dürfen nicht in den Hausmüll!
Sollte das Gerät einmal nicht mehr benutzt werden können, so ist jeder
Verbraucher gesetzlich verpflichtet, Altgeräte getrennt vom Hausmüll,
z. B. bei einer Sammelstelle seiner Gemeinde/seines Stadtteils, abzugeben.
Damit wird gewährleistet, dass Altgeräte fachgerecht verwertet und
negative Auswirkungen auf die Umwelt vermieden werden. Deswegen sind Elektrogeräte
mit obenstehendem Symbol gekennzeichnet.
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