11. Entsorgung
Batterien
Werfen Sie verbrauchte Batterien nicht in
den Hausmüll. Entsorgen Sie die Batterien
über Sammelstellen in Ihrer Nähe. Wählen
Sie beim Neukauf schadstoffarme Batteri-
en ohne Quecksilber (Hg), Cadmium (Cd)
und ohne Blei (Pb).
12. Gewährleistung
Für Mängel, die auf Material- oder Fabrika-
tionsfehler zurückzuführen sind, gilt eine
zweijährige Gewährleistungsfrist ab Liefe-
rung. Alle beweglichen Teile, wie z.B. Bat-
terien, Kabel, Netzgeräte, Akkus etc., sind
hiervon ausgenommen. Mängel, die unter
die Gewährleistung fallen, werden für den
Kunden gegen Vorlage der Kaufquittung
kostenlos behoben. Weitere Ansprüche
können nicht berücksichtigt werden. Ko-
sten für Hin- und Rücktransporte gehen zu
Lasten des Kunden, wenn sich das Gerät
an einem anderen Ort als dem Sitz des
Kunden befindet. Bei Transportschäden
können Gewährleistungsansprüche nur
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Entsorgung der Waage
Sollte die Waage nicht mehr benutzt wer-
den können, gibt Ihnen der zuständige
Müllbeseitigungsverband gern Auskunft
über notwendige Maßnahmen zur fachge-
rechten Entsorgung.
geltend gemacht werden, wenn für Trans-
porte die komplette Originalverpackung
verwendet und die Waage darin gemäß
dem originalverpackten Zustand gesichert
und befestigt wurde. Bewahren Sie daher
alle Verpackungsteile auf.
Es besteht keine Gewährleistung, wenn
das Gerät durch Personen geöffnet wird,
die hierzu nicht ausdrücklich von seca au-
torisiert worden sind.
Kunden im Ausland bitten wir, sich im Ge-
währleistungsfall direkt an den Verkäufer
des jeweiligen Landes zu wenden.