9.
Gewährleistung
Für TRUMPF Elektrowerkzeuge gilt eine
Haftungsfrist von 12 Monaten ab Rech-
nungsdatum. Schäden, die auf natürliche
Abnutzung, Überlastung oder unsachge-
mäße Behandlung der Maschine zurück-
zuführen sind, bleiben von der Gewähr-
leistung ausgeschlossen. Schäden, die
durch Material- oder Herstellerfehler ent-
standen sind, werden unentgeltlich durch
Ersatzlieferung oder Reparatur beseitigt.
Beanstandungen können nur anerkannt
werden, wenn das Gerät unzerlegt an Ihre
TRUMPF Vertretung gesandt wird.
16
BA_Bohrschrauber 18 V_2017.indb 16
11.01.2018 13:18:45