Juzo Pro Manu Xtec Palmar Manual De Instrucciones página 5

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Materialzusammensetzung
Die genauen Angaben entnehmen Sie bitte dem Auf-
druck auf der Produktinnenseite.
Hinweise für den Orthopädietechniker
Die eingearbeiteten Stabilisierungsstäbe sind ana-
tomisch vorgeformt und können bei Bedarf nachge-
formt werden.
Lagerungshinweis
Trocken lagern und vor Sonnenlicht schützen.
Indikationen
∙ Verstauchungen / Zerrungen
(mittlere bis starke Distorsionen)
∙ Sehnen- / Gelenkverletzungen (Luxationen)
∙ Sehnenscheidenentzündung
(mittlere bis starke Tendovaginitis)
∙ Lähmung / Fallhand (Radialisparese)
∙ Karpaltunnelsyndrom
∙ Chronische Reizzustände
(Arthrose und rheumatoide Arthritis)
∙ Gipsersatz (posttraumatische / postoperative
Ruhig stellung)
Kontraindikationen
Bei folgenden Krankheitsbildern sollte die Orthese
nur in Absprache mit dem Arzt getragen werden:
Lymphabflussstörungen, arterielle Durchblutungs-
störungen, postthrombotische Zustände, Hauter-
krankungen oder Hautirritationen; Offene Wunden im
versorgten Körperabschnitt sind steril abzudecken.
Bei Nichtbeachtung der Kontraindikationen kann von
der Unternehmensgruppe der Julius Zorn GmbH kei-
ne Haftung übernommen werden.
Nebenwirkungen
Bei sachgemäßer Anwendung sind keine Nebenwir-
kungen bekannt. Sollten dennoch negative Verände-
rungen (z. B. Hautirritationen) während der verordne-
ten Anwendung auftreten, so wenden Sie sich bitte
umgehend an Ihren Arzt oder medizinischen Fach-
handel. Sollte eine Unverträglichkeit gegen einen
oder mehrere Inhaltsstoffe dieses Produktes bekannt
sein, halten Sie bitte vor Gebrauch Rücksprache mit
Ihrem Arzt. Sollten sich Ihre Beschwerden während
der Tragezeit verschlechtern, suchen Sie bitte um-
gehend Ihren Arzt auf. Der Hersteller haftet nicht für
Schäden / Verletzungen, die aufgrund unsachgemä-
ßer Handhabung oder Zweckentfremdung entstan-
den sind.
Im Falle von Reklamationen im Zusammenhang mit
dem Produkt, wie beispielsweise Beschädigungen
des Gestricks oder Mängel in der Passform, wenden
Sie sich bitte direkt an Ihren medizinischen Fach-
händler. Nur schwerwiegende Vorkommnisse, die zu
einer wesentlichen Verschlechterung des Gesund-
heitszustandes oder zum Tod führen können, sind
dem Hersteller und der zuständigen Behörde des
Mitgliedsstaates zu melden. Schwerwiegende Vor-
kommnisse sind im Artikel 2 Nr. 65 der Verordnung
(EU) 2017/745 (MDR) definiert.
Entsorgung
Ihre Orthese können Sie über den herkömmlichen
Entsorgungsweg vernichten. Es gibt keine besonde-
ren Kriterien zur Entsorgung.
DE
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