erklären eigenverantwortlich, daß nachstehend beschriebenes
Gerät für das Trimmen von Gipsgegenständen in zahntechnischen
Labors
die
aus
der
Niederspannungsrichtlinie
Änderungen
Verträglichkeit EWG 2004/108und nachträglichen Änderungen
abgeleiteten Gesetzesvorschriften erfüllt.
i.A.:
De Giorgi Ariberto
Geschäftsführer
Typ:
und zwar:
Maschinenrichtlinie
EWG
sowie
der
Richtlinie
Wir:
Gerät:
EWG
2006/95
zur
2006/42,
und
nachträglichen
elektromagnetischen
der