DE – Einbauanleitung
1. Allgemeine Informationen
1.1. Einführung
Mit der RECARO Rennschale haben Sie sich für eine
qualitativ hochwertige Rennschale entschieden, die
sowohl Sicherheit als auch Komfort im Rennsport bietet.
1.2. Symbole und Signalwörter
in dieser Anleitung werden folgende Symbole und
Signalwörter verwendet:
gEFAHR
Hier droht eine unmittelbare Gefahr, die zu schweren
Verletzungen oder zum Tod führt.
WARNuNg
Hier droht eine mögliche Gefahren situation, die zu
schweren Verletzungen oder zum Tod führen kann.
VoRSIcHt
Hier droht eine möglicherweise gefährliche Situation,
die zu leichten oder geringfügigen Verletzungen oder
zu Sachschäden führen kann.
HINWEIS
Hinweise unbedingt beachten!
bei nichtbeachtung bestehen folgende Gefahren:
• beschädigung von Produkt oder Produkt umgebung
• Einschränkung der Funktionalität des Produkts
• Einschränkung oder Verlust der Sicherheit des Pro-
dukts
Zusätzlicher Hinweis zum besseren Verständnis
2. Allgemeine Sicherheitshinweise
2.1. Haftungsausschluss
Wenn Sie ihre RECARO Rennschale nicht entsprechend
dieser Anleitung bedienen oder die RECARO Renn-
schale oder die Einbauten ver ändern, ist die Haftung von
RECARO ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
Jede Veränderung oder Fehlbedienung der RECARO
Rennschale hat zudem den Verlust der Gewähr-
leistungsansprüche zur Folge.
2.2. Sachgemäßer Einbau
Eine nicht ordnungs- und sachgemäß einge baute Renn-
schale kann bei Kollisionen/unfällen zu erheblichen Ge-
fährdungen von Gesundheit, Leib und Leben führen.
beachten Sie diese Einbauanleitung, ins besondere
die Sicherheitshinweise.
bewahren Sie diese Einbauanleitung für die gesamte
Gebrauchsdauer der Rennschale auf.
Machen Sie diese Einbauanleitung dem Fach personal
jederzeit zugänglich.
2.3. Bestimmungsgemäße Verwendung
Die RECARO Adapter 7207450A sind für den Renn-
sport freigeprüft und dürfen zusammen mit den Renn-
schalen RECARO Furious/Pole Position n.G. und
RECARO Pro Racer SPG XL HAnS im Renn sport
eingesetzt werden.
Für die Rennschalen RECARO Furious/
Pole Position n.G. und RECARO Pro Racer SPG XL
HAnS liegt keine AbE vor (Allgemeine betriebser-
laubnis, erfor derlich für den betrieb im öffentlichen
Straßenverkehr in Deutschland). Diese Rennschalen
sind nicht im öffentlichen Straßenverkehr im bereich
der StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung,
Grundlage für die Regelung des deutschen Straßen-
verkehrsrechts) zugelassen.
Die genannten Rennschalen sind ausschließlich für
den Einsatz im Motorsport konzipiert.
Für die Rennschalen RECARO Pole Position 2003
und RECARO Pole Position 2003 Carbon liegt eine
AbE vor. Diese Rennschalen sind im öffentlichen
Straßenverkehr im bereich der StVZO zugelassen.
REcARo Rennschalen
RECARO Pole Position 2003
RECARO Pole Position 2003 Carbon
RECARO Furious n.G.
RECARO Pole Position n.G.
RECARO Pro Racer SPG XL HAnS
Die Rennschalen dürfen maximal so lange verwendet
werden wie auf dem Zulassungsaufkleber angegeben
(not valid after: xxxx).
nach diesem Datum dürfen die Rennschalen auf
keinen Fall in einem Fahrzeug weiter genutzt werden.
RECARO Rennschalen, die unfallbedingten belastun-
gen (Rennunfall oder Kollision) ausgesetzt waren,
dürfen nicht weiter verwendet werden.
2.4. Qualifikation des Personals
Ein- und Ausbau von Rennschalen dürfen nur von au-
torisiertem Fachpersonal durchgeführt werden. Dies gilt
auch für den vor herigen Ausbau von Seriensitzen, die
mit Seiten airbag im Sitz und/oder pyrotechnischem Gurt-
straffer ausgestattet sind.
2.5. Einbauvorschriften
Die befestigung von Rennschale und Adapter im Fahr-
zeug und die damit verbundenen baulichen Verände-
rungen am Fahrzeug müssen nach den Vorgaben des
jeweils nationalen Motorsport verbands (in Deutschland:
DMSB – Deutscher Motorsport bund) oder der FIA
(Fédération internationale de l'automobile) gemäß der
geltenden bestimmungen in der jeweiligen geltenden
Fassung vorgenommen werden (DMSb - Automobilsport
Handbuch: siehe Allgemeine bestimmungen und Erläu-
terungen zu Sicherheitsvorschriften (FiA- und DMSb-
Gruppen) 3.3 / FiA - international Sport ing Code: siehe
Appendix J - Art. 253, Art. 16).
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Zulassung StVZo
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