► Prüfen Sie die Lieferung auf Vollständigkeit und auf sichtbare Schäden.
► Melden Sie eine unvollständige Lieferung oder Schäden infolge mangelhafter
Verpackung oder durch Transport sofort dem Spediteur, der Versicherung und dem
Lieferanten.
3.3 Auspacken
Zum Auspacken des Gerätes entnehmen Sie das Gerät aus dem Karton und entfernen Sie
das Verpackungsmaterial.
3.4 Entsorgung der Verpackung
Die Verpackung schützt das Gerät vor Transportschäden. Die Verpackungsmaterialien sind
nach umweltverträglichen und entsorgungstechnischen Gesichtspunkten ausgewählt und
deshalb recycelbar.
Die Rückführung der Verpackung in den Materialkreislauf spart Rohstoffe und verringert das
Abfallaufkommen. Entsorgen Sie nicht mehr benötigte Verpackungsmaterialien an den
Sammelstellen für das Verwertungssystem »Grüner Punkt«.
► Heben Sie wenn möglich die Originalverpackung während der Garantiezeit des Gerätes
auf, um das Gerät im Garantiefall wieder ordnungsgemäß verpacken zu können.
3.5 Anforderungen an den Aufstellort
Für einen sicheren und fehlerfreien Betrieb des Gerätes muss der Aufstellort folgende
Voraussetzungen erfüllen:
• Das Gerät muss auf einer festen, flachen und waagerechten Unterlage mit einer
ausreichenden Tragkraft für das Gerät aufgestellt werden.
• Das Gerät ist nicht für den Einbau in einer Wand oder einem Einbauschrank vorgesehen.
• Verwenden Sie das Gerät nicht im Freien.
• Nehmen Sie das Gerät nicht in der Nähe von heißem Gas oder einem heißen Ofen in
Betrieb.
• Wählen Sie den Aufstellort so, dass Kinder nicht an das Gerät gelangen können.
• Das Gerät ist nicht für den Einbau in einer Wand oder einem Einbauschrank vorgesehen.
• Stellen Sie das Gerät nicht in einer heißen, nassen oder sehr feuchten Umgebung oder
in der Nähe von brennbarem Material auf.
• Die Steckdose muss leicht zugänglich sein, so dass das Stromkabel notfalls leicht
abgezogen werden kann.
• Der Einbau und die Montage dieses Gerätes an nichtstationären Aufstellungsorten (z. B.
Schiffen) dürfen nur von Fachbetrieben/Fachleuten durchgeführt werden, wenn sie die
Voraussetzungen für den sicherheitsgerechten Gebrauch dieses Gerätes sicherstellen.
13