verhindern, dass der Anwender in eine Situation kommt, in der
ein Sturz möglich ist.
Befestigungspunkte nach EN 358 dürfen nur zum Befestigen
eines Rückhaltesystems oder eines Arbeitsplatzpositioniersys-
tems verwendet werden, maximale Fallhöhe 0,5 m. Die Verbin-
dungsvorrichtung für die Arbeitspositionierungsgurte muss fest
geschlossen sein, der Verbindungspunkt muss über oder in
Hüfthöhe sein.
Diese Befestigungspunkte sind nicht für die Verwendung bei
Absturzsicherungen ausgelegt. Es kann notwendig sein, die
Arbeitspositionierung oder das Rückhaltesystem mit persönli-
chen Absturzsicherungssystemen zu ergänzen.
A – seitl. D-Ringe
Die beiden seitlichen D-Ringe müssen immer zusammen ver-
wendet werden.
EN 358: 1999
SITZGURT EN 813: 2008
Nominale Maximallast = 140 kg (308 lbs). Entwickelt für den
Aufstieg am Seil und zur Arbeitspositionierung. Verwenden Sie
die Seilbrücke, um ein Abseilgerät oder Positionierungsschlin-
gen zu befestigen. Dieser Befestigungspunkt ist nicht auf Sturt-
belastungen ausgelegt.
EN 813: 2008
et
EN 358:1999
LEBENSDAUER UND ERSATZ:
Die Lebensdauer des Produkts hängt von der Nutzungshäufig-
keit und den äußeren Bedingungen ab. Dieses Produkt ist aus
synthetischen Fasern (Polyamid, Polyester, Aluminiumlegie-
rung, Stahl) hergestellt. Ein Teil dieser Komponenten baut sich
mit der Zeit ab. Sieben Jahre gilt als die sichere Lebensdauer
von Nylonkletterausrüstung, wenn sie richtig gelagert und nie
benutzt wird.
WANN SIE DIE AUSRÜSTUNG AUSSONDERN MÜSSEN:
Die Lebensdauer des Produkts hängt von der Nutzungshäufigkeit
und den äußeren Bedingungen ab. Dieses Produkt ist aus synthe-