fanggerätes (gem. EN353-2 für nach-
giebige Führungen (Seile usw.) bzw.
gem. EN353-1 für starre Führungen
(Kabel usw.)) derselben MARKE.
ANSCHLIESSEN
Der Gleitschuh muß in Verbindung mit
einem Sicherheitsgurtzeug (gem. 361)
benutzt werden. Er darf auf keinen Fall
mit einem einfachen Arbeitshaltegurt
(Gürtel) zum Einsatz kommen. Der
Gleitschuh darf NUR mit dem mitge-
lieferten Verbindungselement am Si-
cherheitsgurtzeug befestigt werden.
Das mitlaufende Auffanggerät an
den vorderen Befestigungspunkt des
Gurtes anschließen.
AUF KEINEN FALL DARF EIN
WEITERES VERBINDUNGSGLIED
ZWISCHEN GLEITSCHUH UND
SICHERHEITSGURTZEUG
EINGEFÜGT WERDEN.
ANBRINGEN
Das Ende der Aufhängleine (Seil oder
Kabel) mit einem Verbindungsele-
ment (gem. EN 362) am Anschlag-
punkt befestigen. Es dürfen nur
Führungen benutzt werden, deren
Durchmesser und Typ der Empfehlung
entsprechen. Das andere Ende der
Aufhängleine möglichst beschweren
oder befestigen. Beim Öffnen des
Gleitschuhs, um ihn auf seinem Träger
einzustellen, die Schemazeichnun-
gen zu der Sturzsicherung befolgen.
Bei Gleitschuhen mit zwei Positionen
(gleiten/blockieren) muss die Umstel-
lung in einer sicheren Standlage vor-
genommen werden.
WICHTIGE EMFPEHLUNGEN
Bei Benutzung eines Handgleits-
chuhs (oder bei Einstellung für Hand-
betrieb) muß das untere Ende der
Aufhängleine befestigt oder stark
beschwert werden. Die Übereins-
timmung des Gleitschuhs mit der
Aufhängsicherungsleine überprüfen.
ÜBERPRÜFUNG
Vor jedem Einsatz muss eine genaue
visuelle Prüfung durchgeführt wer-
den, um sich von der Unversehrtheit
der PSA sowie jeder sonstigen mit
ihr verbundenen Einrichtung zu ver-
gewissern (Verbinder, Zusatzteile...),
und es müssen Vorkehrungen für
eine eventuelle Rettung in völliger
Sicherheit getroffen werden. Bei
Kontamination Ihres Produktes wen-
den Sie sich bitte an den Hersteller
oder seinen Beauftragten. Falls Sie
Zweifel am Sicherheitszustand eines
Produktes haben oder das Produkt
zum Auffangen eines Sturzes gedient
hat, ist es für Ihre Sicherheit absolute
notwendig, die PSA aus dem Betrieb
zu nehmen und dem Hersteller oder
einer zugelassenen Reparaturstelle
zur Überprüfung oder Vernichtung zu
übergeben. Nach der Untersuchung
muss diese Stelle eine schriftliche Er-
laubnis zur Wiederverwendung der
PSA ausstellen oder aber verweigern.
Es ist streng untersagt, selbst eine
PSA zu verändern oder zu reparieren;
nur der Hersteller oder eine Repara-
turstelle ist befugt, diese Reparaturen
auszuführen. Wenn ein komplettes
System geliefert wird, dürfen die ein-
zelnen Bestandteile nicht ausgewech-
selt werden.
Prüfen Sie vor jeder Benutzung den
Betriebszustand des mitlaufenden
Auffanggerätes und der Führung. Die
folgenden Punkte sorgfältig kontrol-
lieren :
ordnungsgemäßes und vollstän-
diges Schließen des Gleitschuhs,
Blockieren der Schließnocke,
Allgemeine Sichtkontrolle der
Aufhängleine, insbesondere
seines Verschleißzustands,
Auf Beschädigungen überprüfen
(Risse, Bruchstellen, Verschleiss,
Brandstellen usw.)
Vollständigkeit der Spleiße,
Hülsenverbindungen usw.
kontrollieren.
Einwandfreier Betrieb der
Karabinerhaken,
Keine Spuren von Korrosion oder
Verformung.
LICHTE HÖHE
Vor
Benutzung
kontrollieren, ob unter den Füßen
des Benutzers die nötige lichte Min-
desthöhe vorhanden ist, um ein
Aufprallen am Gebäude oder Boden
auszuschließen.
Die freie Höhe unter dem Benutzer
muss mindestens 3 m betragen (cf.1).
einer
Spannrolle
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