OBJ_BUCH-2030-005.book Page 17 Friday, September 2, 2016 4:30 PM
Arbeitshinweise
Verwenden Sie immer nur die Mitte der Laserlinie zum Markieren.
Die Breite der Laserlinie ändert sich mit der Entfernung.
Kalibrierung des Neigungsmessers ohne Laserlinien (z.B. vor der
Erstinbetriebnahme, nach dem Transport oder starken Temperatur-
schwankungen):
Stellen Sie das Messwerkzeug auf einen ebenen Tisch, mit Neigung weni-
ger als 5°. Wählen Sie den Modus Digitale Libelle. Halten Sie die Taste
zur Kalibrierung „Cal" 3 so lange gedrückt, bis CA1 im Display blinkt.
Nach kurzer Zeit erscheint der Haken f und CA1 wird dauerhaft angezeigt.
Drehen Sie das Messwerkzeug innerhalb von 15 Sekunden um 180° und
halten Sie erneut die Taste „Cal" 3 so lange gedrückt, bis CA2 im Display
blinkt. Die Kalibrierung ist abgeschlossen, wenn im Display der Haken f
erscheint und CA2 dauerhaft angezeigt wird.
Genauigkeitsüberprüfung des Messwerkzeugs
Prüfen Sie regelmäßig die Genauigkeit der Neigungsmessung. Dies erfolgt
durch eine Umschlagsmessung. Legen Sie dazu das Messwerkzeug auf
einen Tisch und messen Sie die Neigung. Drehen Sie das Messwerkzeug
um 180 ° und messen Sie erneut die Neigung. Die Differenz des angezeig-
ten Betrags darf max. 0,3 ° betragen.
Arbeiten mit dem Stativ (siehe Bild H)
Ein Stativ 12 bietet eine stabile, höheneinstellbare Messunterlage.
Setzen Sie das Messwerkzeug mit der Stativaufnahme 6 auf das 1/4"-
Gewinde des Stativs auf und schrauben Sie es mit der Feststellschraube
des Stativs fest.
Laser-Sichtbrille (Zubehör)
Die Laser-Sichtbrille filtert das Umgebungslicht aus. Dadurch erscheint
das rote Licht des Lasers für das Auge heller.
Verwenden Sie die Laser-Sichtbrille nicht als Schutzbrille. Die
Laser-Sichtbrille dient zum besseren Erkennen des Laserstrahls, sie
schützt jedoch nicht vor der Laserstrahlung.
Verwenden Sie die Laser-Sichtbrille nicht als Sonnenbrille oder
im Straßenverkehr. Die Laser-Sichtbrille bietet keinen vollständigen
UV-Schutz und vermindert die Farbwahrnehmung.
Bosch Power Tools
Deutsch | 17
1 609 92A 27M | (2.9.16)