Die Verpackungsmaterialien sind nach
umweltverträglichen und entsorgungs-
technischen Gesichtspunkten ausgewählt
und deshalb recyclebar.
Entsorgen Sie nicht mehr benötigte Verpackungsma-
terialien gemäß den örtlich geltenden Vorschriften.
Entsorgen Sie die Verpackung umweltge-
recht. Beachten Sie die Kennzeichnung
auf den verschiedenen Verpackungsma-
terialien und trennen Sie diese gegebenenfalls
gesondert. Die Verpackungsmaterialien sind
gekennzeichnet mit Abkürzungen (a) und Ziffern
(b) mit folgender Bedeutung: 1–7: Kunststoffe,
20–22: Papier und Pappe, 80–98: Verbundstoffe.
PGD 1 A1
DE │ AT │ CH
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