Oras 8347791 Manual Del Usuario página 8

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DE
Oras Allgemeine Garantiebedingungen
(gültig ab 01. 01. 2012 in Europa)
Herzlichen Glückwunsch zur ausgezeichneten Wahl Ihrer
Armatur!
Hiermit garantieren wir, dass alle Oras Produkte mit Rohstoffen
und Komponenten höchster Qualität hergestellt werden und
dass unsere Herstellungsverfahren einem äußerst genauen
Qualitätssicherungssystem unterliegen, von der Auswahl der Materialien
bis zum fertigen Produkt. Alle Oras Armaturen und Zubehörteile werden
in Übereinstimmung mit den EN-Normen entworfen und produziert, was
einen störungsfreien Betrieb unter den Bedingungen garantiert, die in
den EN-Normen aufgelistet sind. Außerdem garantieren wir, dass wir
alle unsere Produkte sorgfältig in unseren Fabriken testen, bevor sie an
die Kunden ausgeliefert werden.
Wir bitten Sie, die dem Produkt beiliegenden Gebrauchs- und
Wartungsanleitungen sorgfältig zu lesen und zu befolgen. Wenn
Installation, Wartung und Gebrauch sachgemäß erfolgen, ist für das
Produkt eine lange Lebensdauer gewährleistet.
Zwei (2) Jahre Garantie
Sollten Sie irgendwelche Reklamationen hinsichtlich unseres Produkts
haben, bitten wir Sie, sich so bald wie möglich an den Verkäufer
zu wenden. Für Herstellungs- und Materialfehler werden wir Sie für
den Zeitraum von zwei (2) Jahren gemäß den Bestimmungen des
Verbraucherschutzgesetzes entschädigen. Die Garantie gilt für
zwei (2) Jahre ab dem Kaufdatum oder, wenn das Kaufdatum nicht
belegt werden kann, für zwei (2) Jahre ab dem Jahr/Monat auf dem
Herstelldatumstempel des Produkts (Jahr/Monat des Stempels + zwei
Jahre). Die Garantie gilt nicht für Fehler, die aufgrund von normalem
Verschleiß des Produkts, falscher Montage, falschem Gebrauch
sowie der Nichtbeachtung von Gebrauchs- und Wartungsanleitungen
verursacht wurden.
Fünf (5) Jahre Garantie für unten angeführte Funktionsteile von
allen Oras Produkten
Diese Garantie bezieht sich auf die folgenden, in Privathaushalten
genutzten Funktionsteile von Armaturen: Einhebelmischerkartusche,
Magnetventil, Sensor und Thermostatkartusche.
Beginnend mit dem Kaufdatum der Armatur oder dem Jahr/Monat auf
dem Herstelldatumstempel der Armatur, wobei das frühere Datum zählt,
gilt diese fünf (5) Jahre Garantie für Material- oder Herstellungsfehler an
den oben angeführten Funktionsteilen und bezieht sich ausschließlich
auf in Privathaushalten genutzte Armaturen. (Oras behält sich das Recht
vor, den jeweiligen Sachverhalt zu prüfen.) Oras ersetzt das fehlerhafte
durch ein neues, kostenloses Teil. Diese Garantie bezieht sich nicht
auf weitere anfallende Kosten. Alle durch Reparatur usw. angefallenen
Kosten gehen zu Lasten des Verbrauchers.
Außerdem gilt diese Garantie nicht für Batterien, Luftsprudler oder
andere, regelmäßig zu wartende Teile, sowie für Fehler, die aufgrund
von Verunreinigungen, falscher Montage oder falschem Gebrauch
verursacht wurden. (Siehe die dem Produkt beiliegende oder unter
www.oras.com vorhandene Gebrauchs- und Wartungsanleitung.)
Zehn (10) Jahre Verfügbarkeitsgarantie für Funktionsteile und
Ersatzteile von allen Oras Produkten
Oras garantiert hiermit, dass Funktionsteile und Ersatzteile von
allen Oras Produkten für den Zeitraum von zehn (10) Jahren ab
dem Jahr/Monat auf dem Herstelldatumstempel des Produkts
verfügbar bleiben. Die Verfügbarkeitsgarantie gilt für die nach dem
8 (48)
01.01.2012 hergestellten Produkte. Diese Garantie bezieht sich nicht
auf irgendwelche Kosten und schließt auch keine Reparaturen oder
Installationsarbeiten ein, sondern gewährleistet die Verfügbarkeit von
Funktionsteilen und Ersatzteilen.
Garantieeinschränkungen
Diese Garantiebedingungen gelten nur für Oras Armaturen und Zubehör,
das mit Oras Originalteilen ausgestattet ist; sie gelten auch nur,
wenn ein Produkt gemäß der Gebrauchs- und Wartungsanleitungen
genutzt und gewartet werden. Bei Installation von Armaturen und
bei Wasseranschlüssen müssen schon ab der Planungsphase die
Bestimmungen der Kommunalbehörden sowie gesetzliche Klauseln
befolgt werden.
Die oben genannten Oras Garantien gelten nicht für Fehler, die durch
falschen Aufbau, falschen Einbau, falsches Reinigen (mit kratzenden
oder korrodierenden Mitteln), falschen Gebrauch, mangelnde
Reparatur oder mangelnde Wartung bei verunreinigtem Wasser
(Verschmutzungen, Kalk, Chemikalien usw.) verursacht wurden. Die
Garantie bezieht sich nicht auf Batterien in elektronischen Armaturen.
Diese Garantiebedingungen schränken die gesetzlichen Rechte
des Verbrauchers gemäß dem für sein Land maßgeblichen und
rechtsverbindlichen Verbraucherschutzgesetz nicht ein.
Diese Garantiebestimmungen und –bedingungen wurden nach
finnischem Recht erstellt und sind demgemäß zu regeln und
auszulegen.
Bitte kontaktieren Sie den Verkäufer oder die Firma Oras, wenn Sie
zu den Garantiebedingungen weitere Informationen benötigen oder
Fragen haben.
Reklamationsanzeige
Diese Garantien gelten nur für Fehler, die innerhalb eines
angemessenen Zeitraums (normalerweise innerhalb von 14 Tagen nach
Entdecken des Fehlers) Oras oder dem Verkäufer mitgeteilt werden.
Gleichzeitig sollte der Kunde das Kaufdatum des Produkts nachweisen.
Außerdem sollten Art und Ausführung der Reparaturarbeiten mit Oras
oder seinem Beauftragten vereinbart werden.
Materialrecycling
Als ein Verantwortung tragendes Unternehmen wünscht Oras, dass
mit allen Produkten am Ende ihrer Lebensdauer ordnungsgemäß
umgegangen wird. Es ist das primäre Ziel von Oras, alle möglichen
Materialien einem Recycling zuzuführen. Alles, was dem Recycling
nicht zugeführt werden kann, sollte für die Produktion von Energie
verwendet werden.
Das bei den Armaturen verwendete Hauptmaterial ist Messing, das
selbst ein aus Recycling hervorgegangenes Material ist. Der beste
Weg, nicht mehr betriebsfähige Produkte am Ende des Lebenszyklus
zu entsorgen, besteht darin, sie zu einem Metallrecyclingunternehmen
zu schicken.
Alle Kunststoffbestandteile, die in Armaturen von Oras verwendet
werden, sind thermoplastische Materialien und können daher dem
Recycling zugeführt werden.
Alle von Oras verwendeten Verpackungsmaterialien sind für Recycling
geeignet.
Batterien und elektronische Teile dürfen nicht über den Hausmüll
entsorgt werden. Sie müssen den dafür vorgesehenen Sammelstellen
zugeführt werden.
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