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Kapitel
Sicherheit
BIUUUS27 (Published)
Book specs- Dates: 20120626 / 20120626 / 20140915 Lang: GER01 Applic: RMN
2.1. Sicherheit—
Allgemeine Sicherheitsanforderungen-Lebenswichtige Infos für das
2.1.1.
leitende Personal
Unkorrekte Installation, vernachlässigte Wartung, mißbräuchliche Benutzung und/oder unfachmännische
Reparaturen oder Veränderungen an der Maschine können unsicheren Betrieb und Verletzungen an
Personen verursachen, z. B. Knochenbrüche, Abtrennung von Gliedmaßen oder gar Tod. Der Betreiber
oder eine von ihm benannte Person (Betreiber/Benutzer) muß mit der Maschine vertraut sein und hat ihren
einwandfreien Betrieb und ihre ordnungsgemäße Wartung sicherzustellen. Der Betreiber/Benutzer hat sich
mit dem Inhalt aller Anleitungen bezüglich der Maschine vertraut zu machen. Etwaige Fragen bezüglich
solcher Anleitungen sind an eine Milnor®-Vertriebsniederlassung oder den Milnor®-Kundendienst zu
richten.
Die meisten zuständigen Behörden für Regelwerke machen den Betreiber/ Benutzer für die
Aufrechterhaltung der Sicherheit am Arbeitsplatz verantwortlich. Aus dem Grund hat der
Betreiber/Benutzer sicherzustellen, dass:
• alle vorhersehbaren Gefahren innerhalb seines Arbeitsbereiches erkannt und Maßnahmen ergriffen
werden, um Personen, Ausrüstungen und Arbeitsbereich zu schützen,
• Arbeitsausrüstung und Betriebsmittel geeignet und angepaßt sind, ohne Sicherheits- oder
Gesundheitsrisiken benutzt werden können und in angemessener Weise instandgehalten werden;
• an Orten, an denen bestimmte Gefahren zu erwarten sind, der Zugang zu den Betriebsmitteln auf
solche Mitarbeiter beschränkt ist, die mit deren Benutzung beauftragt wurden;
• nur beauftragte Personen Reparaturen, Änderungen, Wartungen und Instandsetzungen durchführen;
• Informationen, Anweisungen und Unterweisungen zur Verfügung gestellt werden;
• Mitarbeiter und/oder deren Stellvertreter eingewiesen sind.
Die Arbeitsausrüstung muss den nachstehenden Anforderungen entsprechen. Der Betreiber/Benutzer hat
sicherzustellen, daß Installation und Wartung der Einrichtungen so ausgeführt werden, daß folgende
Bedingungen berücksichtigt werden:
• Bedienungselemente müssen sichtbar, identifizierbar und gekennzeichnet sein. Sie müssen sich
außerhalb von Gefahrenzonen befinden und dürfen keine Gefahren durch unbeabsichtigte Betätigung
hervorrufen.
• Steuerungssysteme müssen betriebssicher sein. Betriebsstörungen oder Schäden dürfen keine Gefahren
hervorrufen;
• Betriebsmittel und Zubehör müssen fest installiert sein;
• Arbeitsausrüstungen sind vor Bruch oder Zerstörung zu schützen;
[Dokument BIUUUS04]
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Kapitel 2. Sicherheit
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