HAFTUNGSBE-
SCHRÄNKUNG
EINSCHRÄNKUNG
PREXISO SCHLIESST IM GESETZLICH ZULÄSSIGEN RAHMEN JEGLICHE
HAFTUNG - UNABHÄNGIG OB AUS VERTRAG-, QUASIVERTRAG ODER DELIKT
(EINSCHLIESSLICH FAHRLÄSSIGKEIT) - FÜR DIREKTE, MITTELBARE UND BESON-
DERE SCHÄDEN, FOLGESCHÄDEN, GERICHTLICH ZUGESPROCHENES STRAF-
GELD („PUNITIVE DAMAGES"), GESCHÄFTSVERLUSTE JEGLICHER ART,
VERLUSTE VON INFORMATIONEN ODER DATEN ODER ANDERE FINANZIELLE
VERLUSTE, DIE AUS DEM VERKAUF, DER INSTALLATION, WARTUNG,
GEBRAUCH, LEISTUNG, DEM AUSFALL ODER DER BETRIEBSUNTERBRECHUNG
DES PRODUKTES ODER IN VERBINDUNG DAMIT RESULTIEREN, AUS, UND
BESCHRÄNKT DIE HAFTUNG NACH EIGENEM ERMESSEN AUF ERSATZ,
REPARATUR ODER RÜCKERSTATTUNG DES KAUFPREISES. DIESE HAFTUNGS-
BESCHRÄNKUNG GILT SELBST DANN, WENN PREXISO ODER DIE AUTORISI-
ERTEN VERTRIEBSPARTNER ÜBER DIE MÖGLICHKEIT EINES EINTRITTS DIESER
SCHÄDEN INFORMIERT WURDEN. EINIGE RECHTSSYSTEME LASSEN KEINE
BESCHRÄNKUNG DER HAFTUNG FÜR DIREKTE ODER MITTELBARE SCHÄDEN ZU,
SODASS DIESE HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG MÖGLICHERWEISE UNGÜLTIG IST.
ERLAUBT DAS ANWENDBARE RECHT KEINEN VOLLSTÄNDIGEN AUSSCHLUSS
ODER KEINE VOLLSTÄNDIGE HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG HINSICHTLICH DER
OBEN AUSGEFÜHRTEN SCHADENERSATZANSPRÜCHE, WIRD DIE HAFTUNG SO
WEIT WIE IM GESETZLICHEN RAHMEN ZULÄSSIG BESCHRÄNKT.
Falls ein Gericht den vollständigen Ausschluss oder die Beschränkung der stillsch-
weigenden Garantien oder der Haftung für mittelbare oder Folgeschäden für
bestimmte an Verbraucher gelieferte Produkte, oder die Beschränkung der Haftung
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