Sicherheit / Bedienung
Service / Garantie / Entsorgung
Kundendienst ausführen. Damit wird
sichergestellt, dass die Sicherheit des Gerätes
erhalten bleibt.
©
Garantie
Sie erhalten auf dieses Gerät 3 Jahre Ga-
rantie ab Kaufdatum. Das Gerät wurde
sorgfältig produziert und vor Anlieferung
gewissenhaft geprüft. Bitte bewahren Sie
den Kassenbon als Nachweis für den Kauf
auf. Bitte setzen Sie sich im Garantiefall mit
Ihrer Servicestelle telefonisch in Verbindung.
Nur so kann eine kostenlose Einsendung
Ihrer Ware gewährleistet werden.
Die Garantieleistung gilt nur für Material- oder Fa-
brikationsfehler, nicht aber für Transportschäden,
Verschleißteile oder für Beschädigungen an zer-
brechlichen Teilen, z. B. Schalter oder Akkus. Das
Produkt ist lediglich für den privaten und nicht für
den gewerblichen Gebrauch bestimmt.
Bei missbräuchlicher und unsachgemäßer Behand-
lung, Gewaltanwendung und bei Eingriffen, die
nicht von unserer autorisierten Service-Niederlas-
sung vorgenommen wurden, erlischt die Garantie.
Ihre gesetzlichen Rechte werden durch diese Ga-
rantie nicht eingeschränkt.
Die Garantiezeit wird durch die Gewährleistung
nicht verlängert. Dies gilt auch für ersetzte und re-
parierte Teile. Eventuell schon beim Kauf vorhandene
Schäden und Mängel müssen sofort nach dem
Auspacken gemeldet werden, spätestens aber zwei
Tage nach Kaufdatum. Nach Ablauf der Garantie-
zeit anfallende Reparaturen sind kostenpflichtig.
DE
Schraven
Service- und Dienstleistungs GmbH
Tel.:
+49 (0) 180 5 008107
(14 Ct/Min. aus dem dt. Festnetz
ggf. abweichende Preise aus den
Mobilfunknetzen)
Fax:
+49 (0) 2832 3532
38 DE/AT/CH
AT
Kompernaß Service Österreich
Tel.:
0820 899 913 (0,20 EUR/Min.)
CH
Kompernaß Service Switzerland
Tel.:
0848 000 525 (max. 0,0807
CHF/Min.)
©
Entsorgung
Die Verpackung besteht aus umwelt-
freundlichen Materialien, die Sie über
die örtlichen Recyclingstellen entsorgen
können.
Werfen Sie Elektrowerkzeuge
nicht in den Hausmüll!
Gemäß Europäischer Richtlinie 2002 / 96 / EC über
Elektro- und Elektronik-Altgeräte und Umsetzung in
nationales Recht müssen verbrauchte Elektrowerk-
zeuge getrennt gesammelt und einer umweltgerechten
Wiederverwertung zugeführt werden.
Möglichkeiten zur Entsorgung des ausgedienten
Gerätes erfahren Sie bei Ihrer Gemeinde- oder
Stadtverwaltung.