Entsorgung Von Altgeräten - Stalgast 803020 Instrucciones De Uso

Lavavajillas de campana
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Es ist verboten, das Gerät über einen längeren Betriebsstillstand eingeschaltet oder das
Wasserventil aufgedreht zu haben.
9.
ENTSORGUNG VON ALTGERÄTEN
Diese Informationen beziehen sich auf eine ordnungsgemäße Vorgehensweise mit verbrauchten
elektrischen und elektronischen Geräten.
Altes, verbrauchtes Equipment sollte im Geschäft, wo das neue Gerät gekauft wird, zurüc-
kgelassen werden. Jedes Geschäft ist dazu rechtlich verpflichtet, das alte Gerät kostenlos
entgegenzunehmen, soweit ein neues Gerät derselben Art und in derselben Menge gekauft
wird. Der Käufer ist lediglich dazu verpflichtet, das alte Gerät auf eigene Kosten zum Ge-
schäft zu bringen.
Das alte Gerät sollte zu einem entsprechenden Sammelpunkt gebracht werden. Informatio-
nen über die sich in Ihrer unmittelbarer Umgebung befindenden Punkte finden Sie auf der
Internetseite oder Informationstafel Ihrer Gemeinde.
Elektrische und elektronische Geräte können auch an Servicestellen zurückgelassen werden.
Sollte eine Reparatur wirtschaftlich nicht nachvollziehbar oder technisch unmöglich sein, ist
der Servicedienst dazu verpflichtet, das Gerät kostenlos entgegenzunehmen.
Sie können verbrauchte Geräte auch bequem von Zuhause aus übergeben. Sollten Sie keine
Zeit oder keine Möglichkeit haben, Ihr Gerät zum entsprechenden Sammelpunkt zu bringen,
können Sie sich diesbezüglich an eine spezialisierte Dienstleistungsfirma wenden und die
Abholung arrangieren.
Achtung! Verbrauchte Geräte dürfen nicht zusammen mit anderen Abfällen entsorgt werden.
Dafür drohen hohe Geldstrafen.
Das am Gerät angebrachte oder in den Geräteunterlagen auftretende Symbol bedeutet, dass
nach dem Ablauf der Nutzungsdauer das Gerät nicht in den Hausabfall gehört. Aus diesem
Grund muss es an einen Ort gebracht werden, wo es vorschriftsmäßig deponiert oder
wiederverwertet wird.
10. GARANTIE
Unter Haftung des Verkäufers versteht man die Garantie- und Gewährleistungshaftung.
Die Schäden, die infolge von Verkalkung entstanden sind, unterliegen keiner Garantie. Keinem
Garantiewechsel unterliegen folgende Elemente: Glühbirnen, Gummielemente, die durch Wasserstein
beschädigte Heizelemente, Schrauben und Elemente, die naturgemäß abgenutzt werden z.B.: Brenner,
Gummidichtungen und jegliche mechanisch beschädigten Elemente. Keinem Garantiewechsel unterliegen
auch Bauelemente, die infolge fehlerhafter Bedienung beschädigt wurden.
Selbstreparatur und Beseitigung der Garantieplombe haben den Verlust der Garantie zur Folge.
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