AUSGABE 12/2020
BETRIEBSANLEITUNG
8.2.3 SICHERHEITSKONTROLLEN UND WARTUNGSINTERVALLE
Täglich
Erdung prüfen: siehe Kapitel
Schläuche, Rohre und Kupplungen prüfen: siehe Kapitel
Spritzpistole spülen und reinigen gemäß Kapitel 8.1.3.
Wöchentlich
Spritzpistole auf Beschädigung prüfen.
Jährlich bzw. bei Bedarf
Gemäß DGUV Regel 100-500 Kapitel 2.29 und 2.36:
– Die Flüssigkeitsstrahler sind bei Bedarf, mindestens jedoch alle 12 Monate
durch einen Sachkundigen (zum Beispiel WALTHER Servicetechniker) auf ihren
arbeitssicheren Zustand zu prüfen.
– Bei stillgelegten Geräten kann die Prüfung bis zur nächsten Inbetriebnahme
ausgesetzt werden.
8.2.3.1 MATERIALSCHLÄUCHE, ROHRE UND KUPPLUNGEN
Die Verwendungsdauer der Schlauchleitungen zwischen Materialdruckerzeuger und
Applikationsgerät ist selbst bei sachgemäßer Behandlung durch Umgebungseinflüsse
eingeschränkt.
Täglich Schläuche, Rohre, Kupplungen überprüfen und gegebenenfalls ersetzen.
Vor jeder Inbetriebnahme alle Verbindungen auf Dichtheit prüfen.
Zusätzlich muss der Betreiber die Schlauchleitungen regelmäßig in von ihm
festgelegten Zeiträumen auf Verschleiß und Beschädigung prüfen. Ein Nachweis ist
zu führen.
Die Schlauchleitung ist zu ersetzen, sobald einer der zwei folgenden Zeiträume
überschritten wird:
– 6 Jahre ab Datum der Verpressung (siehe Armatur-Einprägung).
– 10 Jahre ab Datum des Schlauch-Aufdrucks.
Armatur-Einprägung
xxx bar
yymm
XX
Schlauch-Aufdruck
WALTHER
yymm
xxx bar (xx MPa)
z. B. 8 bar (0.8 MPa)
XX
DNxx (z. B. DN10)
DOC2422131
6.5
Bedeutung
Druck
Verpressdatum (Jahr/Monat)
Interner Code
Bedeutung
Name/Hersteller
Herstelldatum (Jahr/Monat)
Druck
Interner Code
Nennweite
PILOT GM 1030P
8.2.4
30