Siemens Gigaset 3000 Instrucciones De Manejo página 10

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Garantie
Dem Verbraucher (Kunden) wird unbeschadet seiner Mängelansprüche gegenüber dem
Verkäufer eine Haltbarkeitsgarantie zu den nachstehenden Bedingungen eingeräumt:
Neugeräte und deren Komponenten, die aufgrund von Fabrikations- und/oder Materi-
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alfehlern innerhalb von 24 Monaten ab Kauf einen Defekt aufweisen, werden von Sie-
mens nach eigener Wahl gegen ein dem Stand der Technik entsprechendes Gerät ko-
stenlos ausgetauscht oder repariert. Für Verschleißteile (z.B. Akkus, Tastaturen,
Gehäuse) gilt diese Haltbarkeitsgarantie für 6 Monate ab Kauf.
Diese Garantie gilt nicht, soweit der Defekt der Geräte auf unsachgemäßer Behand-
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lung und/oder Nichtbeachtung der Handbücher beruht.
Diese Garantie erstreckt sich nicht auf vom Vertragshändler oder vom Kunden selbst
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erbrachte Leistungen (z.B. Installation, Konfiguration, Softwaredownloads). Handbü-
cher und ggf. auf einem separaten Datenträger mitgelieferte Software sind ebenfalls
von der Garantie ausgeschlossen.
Als Garantienachweis gilt der Kaufbeleg, mit Kaufdatum. Garantieansprüche sind in-
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nerhalb von zwei Monaten nach Kenntnis des Garantiefalles geltend zu machen.
Ersetzte Geräte bzw. deren Komponenten, die im Rahmen des Austauschs an Sie-
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mens zurückgeliefert werden, gehen in das Eigentum von Siemens über.
Diese Garantie gilt für in Deutschland erworbene Neugeräte.
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Garantiegeberin ist die Siemens Aktiengesellschaft, Schlavenhorst 88,
D-46395 Bocholt.
Weitergehende oder andere Ansprüche als die in dieser Herstellergarantie genannten
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sind ausgeschlossen. Siemens haftet nicht für Betriebsunterbrechung, entgangenen
Gewinn und den Verlust von Daten, zusätzlicher vom Kunden aufgespielter Software
oder sonstiger Informationen. Die Sicherung derselben obliegt dem Kunden. Der Haf-
tungsausschluss gilt nicht, soweit zwingend gehaftet wird, z.B. nach dem Produkthaf-
tungsgesetz, in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit, wegen der Verletzung
des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentli-
cher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher
Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden be-
grenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder wegen der Verlet-
zung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach dem Produkthaftungs-
gesetz gehaftet wird.
Durch eine erbrachte Garantieleistung verlängert sich der Garantiezeitraum nicht.
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Soweit kein Garantiefall vorliegt, behält sich Siemens vor, dem Kunden den Austausch
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oder die Reparatur in Rechnung zu stellen.
Eine Änderung der Beweislastregeln zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehen-
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den Regelungen nicht verbunden.
Zur Einlösung der Garantie wenden Sie sich bitte an Ihr Customer Care Center (Seite 10).
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