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CE-Konformitätserklärung
Bestimmungsgemäße
Verwendung
Bestimmungswidrige
Verwendung
Kinder
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Sicherheit
Dieses Gerät erfüllt die Anforderungen des Geräte- und
Produktsicherheitsgesetzes - GPSG sowie die EU-Richt-
linien 2004/108/EG "Elektromagnetische Verträglichkeit"
und 2006/95/EG "Niederspannungsrichtlinie".
Das Gerät trägt auf dem Typen schild die CE-Kennzeich-
nung.
Der Combisauger Premium 1107 darf nur im Haushalt
eingesetzt werden. Er darf ausschließlich für die Tro-
ckenreinigung von Hart- und Textilböden, Teppichen,
Polstermöbeln, Matratzen, Möbeln, Heizkörpern und Gar-
dinen verwendet werden.
Er ist für eine gewerbliche Nutzung nicht geeignet.
Die Combisauger 17-30, 17-36 und 17-46 sind für das
gewerbliche Trockenreinigen von Hart- und Textilböden,
Teppichen, Polstermöbeln, Matratzen, Möbeln, Heizkör-
pern und Gardinen geeignet.
Jede weitere Verwendung gilt als nicht bestimmungsge-
mäß und ist untersagt.
Die hier aufgeführten Fälle nicht bestimmungsgemäßer
Verwendung können zu Fehlfunktionen, Beschädigung
des Gerätes oder Verletzungen führen:
● Dieses Gerät ist nicht dafür bestimmt, durch Personen
(einschließlich Kinder) mit eingeschränkten physi-
schen, sensorischen oder geistigen Fähigkeiten oder
mangels Erfahrung und/oder mangels Wissen benutzt
zu werden, es sei denn, sie werden durch eine für Ih-
re Sicherheit zuständige Person beaufsichtigt oder er-
hielten von ihr Anweisungen, wie das Gerät zu benut-
zen ist.
● Kinder sollen beaufsichtigt werden, um sicherzustel-
len, dass sie nicht mit dem Gerät spielen. Elektrogerä-
te sind kein Kinderspielzeug! Deshalb das Gerät au-
ßerhalb der Reichweite von Kindern benutzen und
aufbewahren. Kinder erkennen nicht die Gefahr, die
beim Umgang mit elektrischen Geräten entstehen
kann. Netzkabel nicht herunterhängen lassen.
● Halten Sie Verpackungsfolien von Kindern fern - Ersti-
ckungsgefahr!