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GEBRAUCHSHINWEISE
b. Kompostierung:
Der Grünschnitt kann für sich oder mit Zugabe von Garten- oder Küchenabfällen kompostiert
werden. Bringen Sie jedoch niemals eine Schicht von mehr als 5 cm frischen Rasenschnitt auf den
Kompost auf, da dieser sehr stickstoffhaltig ist und zu Wärme- und Geruchsbildung führt.
Sind die zu kompostierenden Mengen zu umfangreich, lassen Sie den Rasenschnitt einen
Tag in der Sonne trocknen, um die Kompostierung zu beschleunigen und eine unangenehme
Geruchsbildung zu vermeiden.
c. Verwendung als Mulchmaterial:
Der Rasenschnitt kann auch als Mulchmaterial verwendet werden. Verteilen Sie hierzu eine Schicht
von 2 bis 3 cm Rasenschnitt auf der nackten Erde zwischen Ihren Gemüsebeeten (Tomaten,
Auberginen, Bohnen etc.) oder um Baumstümpfe oder Sträucher.
Diese Mulchschicht verhindert ein Austrocknen des Bodens bei Trockenperioden, sodass
dem Boden allgemein weniger Gießwasser zugeführt werden muss.
d. Zu Asche verbrennen:
Der Grünschnitt kann ebenfalls verbrannt und die kaliumcarbonathaltige Asche als Dünger
verwendet werden. Die Asche können Sie in Ihren Beeten oder auch auf der Rasenfläche verteilen.
Französische Vorgaben zur Verbrennung von Grünabfällen
Am 18. November 2011 wurde ein Rundschreiben an alle Präfekten versendet, das die
gesetzlichen Grundlagen des Verbots der Verbrennung von Grünabfällen im Freien enthält.
Dies betrifft insbesondere Privatpersonen und Betriebe des Garten- und Landschaftsbaus, die
ihre Grünabfälle vor Ort verbrennen, um diese zu entsorgen oder direkt zu nutzen.
Eine Ausnahmeregelung kann ausschließlich der Präfekt in Abstimmung mit der zuständigen
Gesundheitsbehörde und dem CODERST (Conseil départemental de l'environnement et des
risques sanitaires et technologiques) erteilen.
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