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GARANTIE
Etwaige Material- oder Herstellungsfehler am Gerät beseitigen wir während der gesetzlichen
Verjährungsfrist für Mängelansprüche entsprechend unserer Wahl durch Reparatur oder
Ersatzlieferung. Die Verjährungsfrist bestimmt sich jeweils nach dem Recht des Landes, in dem
das Gerät gekauft wurde.
Unsere Garantiezusage gilt nur bei:
beachten dieser Bedienungsanleitung
sachgemäßer Behandlung
verwenden von Original-Ersatzteilen
Von der Garantie ausgeschlossen sind:
Lackschäden, die auf normale Abnutzung zurückzuführen sind
Verschleißteile, die auf der Ersatzteilkarte gekennzeichnet sind
Verbrennungsmotoren – Für diese gelten die separaten Garantiebestimmungen der jeweiligen
Motorenhersteller
Die Garantiezeit beginnt mit dem Kauf durch den ersten Endabnehmer. Maßgebend ist das Datum
auf dem Kaufbeleg. Wenden Sie sich bitte mit dieser Erklärung und dem Original-Kaufbeleg an Ihren
Händler oder die nächste autorisierte Kundendienststelle. Die gesetzlichen Mängelansprüche des
Käufers gegenüber dem Verkäufer bleiben durch diese Erklärung unberührt.
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Die Garantie erlischt bei:
eigenmächtigen Reparaturversuchen
eigenmächtigen technischen Veränderungen
das Gerät wurde nicht für den vorgesehenen
Zweck benutzt (zum Beispiel für gewerbliche
oder kommunale Anwendungen)
Garantie
ML 34SR / ML 40SR