3. SALZGEHALT:
Der Salzgehalt DARF KEINESFALLS NIEDRIGER SEIN ALS 4000 ppm (4,0 g/l). Für
ideale Betriebsbedingungen sollte der Salzgehalt 4500 ppm (4,5 g/l) betragen.
Wenn die Anlage mit zu wenig Salz im Pool betrieben wird, kann dies eine
Beschädigung der Elektrolysezelle nach sich ziehen. Bei DES-Anlagen darf der
Salzgehalt nicht höher als 7000 ppm sein.
Salz ist die grundlegende Voraussetzung für den Betrieb Ihrer Anlage. Zu wenig Salz
bedeutet zu wenig Chlor - Diese einfache Regel ist maßgebend für den Betrieb Ihrer
EcoSalt® Anlage, und da ein ungenügender Salzgehalt eine Beschädigung Ihrer
Elektrolysezelle zur Folge haben kann.
Bei einem niedrigen Salzgehalt wird die Beschichtung der Anodenmaterialien der
Elektrolysezelle beschädigt, was zu einem Verlust jeglicher Garantieansprüche
führt.
Die EcoSalt Anlage verfügt über eine integrierte Warnanlage, um Schäden aufgrund
unzureichenden Salzgehalts zu minimieren. Allerdings liegt es letztlich beim Betreiber
der Anlage, sicherzustellen, dass das ganze Jahr über ein ausreichender Salzgehalt
erhalten bleibt.
HINWEIS: Schwimmbäder enthalten Wasser mit einem gewissen Salzgehalt, freiem
Chlor und anderen Zusatzstoffen. Jegliche Materialien, die mit dem Poolwasser in
Kontakt geraten, sollten daher für diese Umgebung geeignet sein. DAVEY EUROPE
übernimmt keinerlei Verantwortung für Schäden an Materialien oder anderen Produkten,
die mit dem Poolwasser in Kontakt geraten.
4. BETRIEBSZEITEN UND CHLORPRODUKTION:
Diese Anleitungen gelten ausschließlich für privat genutzte EcoSalt Anlagen.
Wenn Sie Ihr Elektrolysegerät rund um die Uhr oder über längere Zeiträume in Betrieb
lassen, reduziert sich die Lebensdauer der Elektrolysezelle maßgeblich. Daher ist es
wichtig, dass Sie das richtige EcoSalt Modell in Ihrem Pool installieren. Erhältlich sind
zahlreiche Modelle, die für kleine Gartenpools bis hin zu gewerblichen Anwendungen
geeignet sind. (Für nähere Informationen wenden Sie sich bitte an Ihren EcoSalt
Fachhändler.)
Die EcoSalt Anlage muss täglich betrieben werden, damit genug Chlor zur Desinfektion
des Pools produziert wird. Im Sommer sind es normalerweise mindestens acht
Betriebsstunden pro Tag, vorzugsweise in zwei Phasen - zwischen 6 und 8 Uhr und
zwischen 17 und 23 Uhr. Der nächtliche Betrieb empfiehlt sich vorrangig, da sich Chlor
bei direkter Sonneneinstrahlung schnell verflüchtigt. Wenn diese Betriebszeiten
eingehalten werden und die Elektrolysezelle einwandfrei funktioniert, verfügt Ihr Pool
beim morgendlichen Prüfen über einen ausreichenden Chlorgehalt.
Wenn der Gehalt zu niedrig ist, sind entweder längere Betriebszeiten erforderlich, oder
die Anlagensteuerung muss auf die Höchstleistung gestellt werden. Ungünstige
Umgebungsbedingungen, wie Abgas- oder Staubbelastung, erfordern besondere
Betriebszeiten. Wenden Sie sich in diesem Fall an Ihren Schwimmbad-Fachhändler. Im
Seite 14 von 18
P/N 403185