Selbst- und Per-
Beim Umgang mit dem Gerät setzen Sie sich zahlreichen Gefahren aus, wie beispielswei-
sonenschutz
se.:
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Beim Umgang mit dem Gerät geeignete Schutzkleidung verwenden. Die Schutzkleidung
muss folgende Eigenschaften aufweisen:
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Zur Schutzbekleidung zählt unter anderem:
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Personen, vor allem Kinder, während des Betriebes von den Geräten und dem Schweiß-
prozess fernhalten. Befinden sich dennoch Personen in der Nähe
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Gefahr durch
Beim Schweißen entstehender Rauch enthält gesundheitsschädliche Gase und Dämpfe.
schädliche Gase
Schweißrauch enthält Substanzen, welche gemäß Monograph 118 der International Agen-
und Dämpfe
cy for Research on Cancer Krebs auslösen.
Punktuelle Absaugung und Raumabsaugung anwenden.
Falls möglich, Schweißbrenner mit integrierter Absaugvorrichtung verwenden.
Kopf von entstehendem Schweißrauch und Gasen fernhalten.
Entstehenden Rauch sowie schädliche Gase
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Für ausreichend Frischluft-Zufuhr sorgen. Sicherstellen, dass eine Durchlüftungsrate von
mindestens 20 m³ / Stunde zu jeder Zeit gegeben ist.
Bei nicht ausreichender Belüftung einen Schweißhelm mit Luftzufuhr verwenden.
Besteht Unklarheit darüber, ob die Absaugleistung ausreicht, die gemessenen Schadstoff-
Emissionswerte mit den zulässigen Grenzwerten vergleichen.
Funkenflug, umherfliegende heiße Metallteile
augen- und hautschädigende Lichtbogen-Strahlung
schädliche elektromagnetische Felder, die für Träger von Herzschrittmachern Le-
bensgefahr bedeuten
elektrische Gefährdung durch Netz- und Schweißstrom
erhöhte Lärmbelastung
schädlichen Schweißrauch und Gase
schwer entflammbar
isolierend und trocken
den ganzen Körper bedeckend, unbeschädigt und in gutem Zustand
Schutzhelm
stulpenlose Hose
Augen und Gesicht durch Schutzschild mit vorschriftsgemäßem Filter-einsatz vor UV-
Strahlen, Hitze und Funkenflug schützen.
Hinter dem Schutzschild eine vorschriftsgemäße Schutzbrille mit Seitenschutz tragen.
Festes, auch bei Nässe isolierendes Schuhwerk tragen.
Hände durch geeignete Handschuhe schützen (elektrisch isolierend, Hitzeschutz).
Zur Verringerung der Lärmbelastung und zum Schutz vor Verletzungen Gehörschutz
tragen.
diese über alle Gefahren (Blendgefahr durch Lichtbogen, Verletzungsgefahr durch
Funkenflug, gesundheitsschädlicher Schweißrauch, Lärmbelastung, mögliche Ge-
fährdung durch Netz- oder Schweißstrom, ...) unterrichten,
geeignete Schutzmittel zur Verfügung stellen oder
geeignete Schutzwände und -Vorhänge aufbauen.
nicht einatmen
durch geeignete Mittel aus dem Arbeitsbereich absaugen.
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