16.KONFORMITÄTSERKLÄRUNG
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Gewährleistungsansprüche nur geltend gemacht wer-
den, wenn für Transporte die komplette Originalverpa-
ckung verwendet und die Waage darin gemäß dem
originalverpackten Zustand gesichert und befestigt
wurde. Bewahren Sie daher alle Verpackungsteile auf.
Es besteht keine Gewährleistung, wenn das Gerät
durch Personen geöffnet wird, die hierzu nicht aus-
drücklich von seca autorisiert worden sind.
Bitte wenden Sie sich im Gewährleistungsfall an Ihre
seca Niederlassung oder den Händler, über den Sie
das Produkt bezogen haben.
Hiermit erklärt die seca gmbh & co. kg, dass das Pro-
dukt den Bestimmungen der anwendbaren europäi-
schen Richtlinien und Verordnungen entspricht. Die
vollständige Konformitätserklärung finden Sie unter:
www.seca.com.