Kurzanleitung
11 Entsorgung
Entsorgung!
Dieses Symbol und Signalwort dient zur Kennzeichnung von
Umweltschäden durch unsachgemäß entsorgte Batterien
und Elektronikbauteile. Die elektronischen Beschlagteile
sind ordnungsgemäß zu entsorgen. Eine Entsorgung über
den Hausmüll ist verboten. Entsorgen Sie die elektronischen
Beschlagteile daher gemäß europäischer Richtlinie 2012/19/EU
bei kommunalen Sammelstellen für Elektro Abfälle oder lassen
Sie diese durch ein Fachunternehmen entsorgen.
Hinweis:
Die Verpackung ist entsprechend der Trennungsvorschriften
für Verpackungen einer getrennten Wiederverwertung
zuzuführen.
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