Centuro S2 / S1
| Scooter
Um in den Bus zu fahren muss rückwärts eine Rampe überwunden wer-
den. Dies erfordert etwas Geschick. Üben Sie vor Ihrer ersten Bus fahrt das
Rückwärtsfahren in sicherer Umgebung.
Nicht jeder Bus ist geeignet einen Elektroscooter zu transportieren, klären
Sie dies im Voraus mit dem ortsansässigen Verkehrsbetrieb.
2.4. Hinweise zu EMVStörungen
Trotz Einhaltung aller anzuwendenden EMV-Richtlinien und Normen
ist es möglich, dass der Scooter durch andere elektrische Geräte gestört
wird (z. B. Mobiltelefone, Alarmsysteme in Kaufhäusern) oder diese
stört.
Wenn Sie ein solches Verhalten bemerken, stellen Sie entweder das
Fremdgerät oder Ihren Scooter ab und bewegen ihn außerhalb der
Störungsreichweite.
2.5. Bremsen
Betriebsbremse:
Um im Schiebebetrieb bei entkoppelten Antrieben oder im Notfall zu
bremsen, ist eine Betriebsbremse vorhanden (Abb. 1).
Feststellbremse:
Schalten Sie den Rollstuhl im Stillstand mit dem Ein/Ausschalter aus
(s. Kap. 6.2). Sind die Antriebe eingekoppelt, lässt sich der Scooter nicht
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schieben oder verrücken, da die Motoren automatisch bremsen
(s. Kap. 6.5).
Die Funktion der Betriebs- und Feststellbremse entspricht den Bestim-
mungen der StVZO.
Schiebebetrieb:
Um im Schiebebetrieb bei entkoppelten Antrieben oder im Notfall zu
bremsen, ist eine Betriebsbremse vorhanden (Abb. 1). Das Bremsen des
Scooters bei eingekoppeltem Antrieb erfolgt durch die automatische
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Bremse nach Loslassen des Fahrhebels. Sind die Antriebe eingekoppelt,
lässt sich der Scooter nicht schieben oder verrücken, da die Motoren au-
tomatisch bremsen.
Beachten Sie, dass der Schiebebetrieb durch
Entkoppeln der Antriebe nur auf ebenem
Gelände erfolgen darf. Die elektromechanische
Bremse wird dadurch außer Betrieb gesetzt.
Bei Nichtbeachtung besteht Lebensgefahr.
2.6. Indikation
Gehunfähigkeit bzw. stark ausgeprägte Gehbehinderung bei erwachse-
nen Personen durch
•
Lähmungen
•
Gliedmaßenverlust
•
Gliedmaßendefekt/-deformität
•
Gelenkkontrakturen
•
Gelenkschäden (nicht an beiden Armen)
•
sonstige Erkrankungen.
Eine Versorgung mit einem Scooter ist dann angezeigt, wenn die Benut-
zung handgetriebener Rollstühle aufgrund der Behinderung nicht mehr
möglich, die sachgerechte Bedienung eines elektromotorischen Antriebes
aber noch möglich ist.
2.7. Kontraindikation
Die Versorgung mit Scootern ist ungeeignet für erwachsene Personen
•
mit starken Gleichgewichtsstörungen
•
mit verminderter und nicht ausreichender Sehkraft
•
mit starken Einschränkungen der kognitiven Fähigkeit.
Bischoff & Bischoff GmbH |12.12.2023 - Rev. 3
Centuro S2 / S1
Scooter |
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