SICHERHEITUNDINFORMATIONEN
IhrePflichtenalsEndnutzer
Dieses Produkt erfüllt die Vorgaben
der EU-WEEE-Direktive (2012/19/
EU). Das Produkt wurde mit einem
Klassifizierungssymbol
trische und elektronische Altgeräte
(WEEE) gekennzeichnet.
Dieses Elektro- bzw. Elektronikgerät
ist mit einer durchgestrichenen Abfalltonne auf
Rädern gekennzeichnet. Das Gerät darf deshalb
nur getrennt vom unsortierten Siedlungsabfall ge-
sammelt und zurückgenommen werden. Es darf
somit nicht in den Hausmüll gegeben werden.
Das Gerät kann z.B. bei einer kommunalen Sam-
melstelle oder ggf. bei einem Vertreiber (siehe un-
ten zu deren Rücknahmepflichten in Deutschland)
abgegeben werden.
Das gilt auch für alle Bauteile, Unterbaugruppen
und Verbrauchsmaterialien des zu entsorgenden
Altgeräts.
Bevor das Altgerät entsorgt werden darf, müs-
sen alle Altbatterien und Altakkumulatoren vom
Altgerät getrennt werden, die nicht vom Altgerät
umschlossen sind. Das gleiche gilt für Lampen,
die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen
werden können. Der Endnutzer ist zudem selbst
dafür verantwortlich, personenbezogene Daten
auf dem Altgerät zu löschen.
Die ordnungsgemäße Entsorgung gebrauchter
Geräte trägt dazu bei, mögliche negative Folgen
für die Umwelt und die menschliche Gesundheit
zu vermeiden.
HinweisezumRecycling
Helfen Sie mit, alle Materialien zu recy-
celn, die mit diesem Symbol gekenn-
zeichnet sind. Entsorgen Sie solche Mate-
rialien, insbesondere Verpackungen, nicht im
Hausmüll, sondern über die bereitgestellten Recy-
clingbehälter oder die entsprechenden örtlichen
Sammelsysteme.
Recyceln Sie zum Umwelt - und Gesundheits-
schutz elektrische und elektronische Geräte.
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DEUTSCH
Rücknahmepflichten der Vertrei-
ber
Wer auf mindestens 400 m² Verkaufsfläche Elek-
tro- und Elektronikgeräte vertreibt oder diese ge-
für
elek-
werblich an Endnutzer abgibt, ist verpflichtet, bei
Abgabe eines neuen Gerätes, ein Altgerät des
Endnutzers der gleichen Geräteart, das im We-
sentlichen die gleichen Funktionen wie das neue
Gerät erfüllt, am Ort der Abgabe oder in unmit-
telbarer Nähe, unentgeltlich zurückzunehmen.
Das gilt auch für Vertreiber von Lebensmitteln mit
einer Gesamtverkaufsfläche von mindestens 800
m², die mehrmals im Kalenderjahr oder dauerhaft
Elektro- und Elektronikgeräte anbieten und auf
dem Markt bereitstellen. Solche Vertreiber müs-
sen zudem auf Verlangen des Endnutzers Altge-
räte, die in keiner äußeren Abmessung größer als
25 cm sind, (kleine Elektrogeräte) im Einzelhan-
delsgeschäft oder in unmittelbarer Nähe hierzu
unentgeltlich zurückzunehmen; die Rücknahme
darf in diesem Fall nicht an den Kauf eines Elek-
tro- oder Elektronikgerätes verknüpft, kann aber
auf drei Altgeräte pro Geräteart beschränkt wer-
den.
Ort der Abgabe ist auch der private Haushalt,
wenn das neue Elektro- oder Elektronikgerät dort-
hin geliefert wird; in diesem Fall ist die Abholung
des Altgerätes für den Endnutzer kostenlos.
Die vorstehenden Pflichten gelten auch für den
Vertrieb unter Verwendung von Fernkommuni-
kationsmitteln, wenn die Vertreiber Lager- und
Versandflächen für Elektro- und Elektronikgeräte
bzw. Gesamtlager und Versandflächen für Le-
bensmittel beinhalten, die den oben genannten
Verkaufsflächen entsprechen. Die unentgeltliche
Abholung von Elektro- und Elektronikgeräten
ist dann aber auf Wärmeüberträger (z.B. Kühl-
schrank), Bildschirme, Monitore und Geräte,
die Bildschirme mit einer Oberfläche von mehr
als 100 cm² enthalten und Geräte beschränkt,
bei denen mindestens eine der äußeren Abmes-
sungen mehr
EinhaltungvonRoHS-Vorgaben
Das von Ihnen erworbene Produkt erfüllt die Vor-
gaben der EU-RoHS Direktive (2011/65/EU). Es
enthält keine in der Direktive angegebenen ge-
fährlichen und unzulässigen Materialien.
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