FCC-Anforderungen:
• Für Produkte, die gemäß Teil 15 unter Verwendung von SDoC oder
Zertifizierung zugelassen sind, ist ein Etikett erforderlich, das eine der
folgenden Konformitätserklärungen enthält
(1)Empfänger, die mit lizenzierten Gerätedienstvorgängen
verbunden sind:
Dieses Gerät entspricht Teil 15 der FCC-Bestimmungen. Der
Betrieb unterliegt der Bedingung, dass dieses Gerät keine
schädlichen Störungen verursacht.
(2) Eigenständiger Kabeleingangswahlschalter:
Dieses Gerät entspricht Teil 15 der FCC-Bestimmungen für die
Verwendung mit Kabelfernsehdiensten.television service.
(3)Alle anderen Geräte:
• Dieses Gerät entspricht Teil 15 der FCC-Bestimmungen. Der Betrieb
unterliegt den folgenden zwei Bedingungen:
(1) Dieses Gerät darf keine schädlichen Störungen verursachen
(2) Dieses Gerät muss alle empfangenen Störungen akzeptieren,
einschließlich Störungen, die einen unerwünschten Betrieb verursachen
können.
• (Einfache EU-Konformitätserklärung) Hong Kong Svbony
Technology Co., Ltd erklärt, dass der Gerätetyp den grundlegenden
Anforderungen und anderen relevanten Bestimmungen der ROTEN
Richtlinie 2014/30 / EU und der ROHS-Richtlinie 2011/65 / EU und
entspricht die WEEE-Richtlinie 2012/19 / EU; Der vollständige Text
der EU-Konformitätserklärung ist unter der folgenden Internetadresse
verfügbar: www.svbony.com.
• Verfügung
Das durchgestrichene Mülleimersymbol auf Ihrem Produkt, Ihrer Literatur
oder Ihrer Verpackung weist Sie darauf hin, dass in der Europäischen Union
alle elektrischen und elektronischen Produkte, Batterien und Akkus
(wiederaufladbare Batterien) am Ende ihrer Abgabe an bestimmte
Sammelstellen ge bracht werden müssen Arbeitsleben. Entsorgen Sie diese
Produkte nicht als unsortierten Siedlungsabfall. Entsorgen Sie sie gemäß den
Gesetzen in Ihrer Nähe.
(1) Getrennte Erfassung von Altgeräten
Elektro- und Elektronikgeräte, die zu Abfall geworden sind, werden als
Altgeräte bezeichnet. Besitzer von Altgeräten haben diese einer vom
unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen. Altgeräte
gehören insbesondere nicht in den Hausmüll, sondern in spezielle Sammel-
und Rückgabesysteme.
(2) Batterien und Akkus
Besitzer von Altgeräten haben Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht
vom Altgerät umschlossen sind, im Regelfall vor der Abgabe an einer
Erfassungsstelle von diesem zu trennen. Dies gilt nicht, soweit die Altgeräte
bei öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern abgegeben und dort zum
LESEN SIE VOR DER VERWENDUNG DIESES GERÄTS
DIESE ANLEITUNG, DIE WICHTIGE BETRIEBSANWEIS-
UNGEN FÜR DIE SICHERE VERWENDUNG UND
KONTROLLE ZUR EINHALTUNG DER GELTENDEN
NORMEN UND VORSCHRIFTEN ENTHÄLT.
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