Ersatzlampe für das Bräunungsgerät
Referenz der Ersatzlampe: HPA 400/30 S IV
Bestrahlungsröhren enthalten - wie alle Leuchtstoffröhren - spezifische Beimischungen. Sie
gehören nicht in den Hausmüll. Defekte Bestrahlungsröhren werden wie Sondermüll
entsorgt.
UMWELTSCHUTZ – RICHTLINIE 2002/96/EG
Zum Schutz unserer Umwelt und unserer Gesundheit sind Elektro- und Elektronik-Altgeräte
nach bestimmten Regeln zu entsorgen. Dies fordert den Einsatz sowohl des Herstellers
bzw. Lieferanten als auch des Verbrauchers.
Aus diesem Grund darf dieses Gerät, wie das Symbol
auf dem Typenschild bzw. auf
der Verpackung zeigt, nicht in den unsortierten Restmüll gegeben werden. Der
Verbraucher hat das Recht, dieses Gerät über kommunale Sammelstellen zu entsorgen;
von dort aus wird die spezifische Behandlung, Verwertung bzw. das Recycling gem. den
Erfordernissen der Richtlinie sichergestellt.
ERP DEKLARATION – VO 1275/2008/EG
Wir, Efbe Elektrogeräte GmbH, bestätigen hiermit, dass unser Produkt den Anforderungen
der VO 1275/2008/EG entspricht. Unser Produkt verfügt zwar nicht über eine Funktion zur
Minimierung des Verbrauchs, welche laut VO 1275/2008/EG das Produkt nach
Beendigung der Hauptfunktion in den Aus- oder Bereitschaftszustand versetzen soll, aber
dies ist aus Sicht des Gebrauchswertes nicht möglich, da dies die Hauptfunktion des
Produktes so stark beeinträchtigen würde, dass eine Benutzung des Produktes nicht mehr
möglich wäre!
Aus diesem Grund weisen wir in unserer Bedienungsanleitung den Kunden stets darauf
hin, das Gerät sofort nach dem Gebrauch vom Netz zu trennen.
KONFORMITÄTSERKLÄRUNG
Die Konformität des Produktes mit den gesetzlich vorgeschriebenen Standards wird
gewährleistet. Die vollständige Konformitätserklärung kann unter nachfolgender Anschrift
angefordert werden:
Efbe Elektrogeräte GmbH, Gustav-Töpfer-Str. 6, 07422 Bad Blankenburg, Deutschland
Die Bedienungsanleitung ist auf einfache Nachfrage auch verfügbar in elektronischem
Format bei dem Kundendienst (siehe Garantiekarte).
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