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GARANTIEBEDINGUNGEN

1) DAUER: Auf das Produkt wird eine Garantie von 12 Monaten (zwölf) gewährt.
2) AUSSCHLIESSUNGEN: Von der Garantie ausgeschlossen sind:
a) Auf fehlende Wartung oder Nachlässigkeit des Anwenders oder auf einen
unsachgemäßen Gebrauch des Produkts zurückführbare Störungen und Anomalien;
b) Regelmäßige Kontrollen und Wartung;
c) Reparatur und Austausch von Verschleißteilen, empfindlichen Teilen und Teilen
mit einer nicht schätzbaren Lebensdauer, ausgenommen, die Mängel wurden bei
Empfang des Produkts festgestellt und mitgeteilt;
d) Arbeitskräfte, Entsendung des technischen Personals und Transport;
e) Störungen oder Schäden, die auf einen unsachgemäßen Gebrauch und
Anwendungsfehler zurückzuführen sind;
f) Störungen oder Schäden, die auf Verunreinigungen in den Wasser- und
Luftversorgungssystemen, chemische oder elektrische Ereignisse zurückzuführen sind;
g) Störungen oder Schäden, die auf nicht ausdrücklich in den Bedienungs- und
Wartungsanleitungen
Sterilisierstoffe oder –verfahren zurückzuführen sind.
h) Natürliche Verfärbung der Kunststoffteile.
3) INSTALLATIONS- UND ABNAHMEPROTOKOLL: Wesentliche Voraussetzung für die
Inanspruchnahme der Garantieleistungen ist die Rücksendung des vollständig
ausgefüllten und vom Anwender unterzeichneten speziellen Installations- und
Abnahmeprotokolls. Dieses Protokoll muss innerhalb von 15 Tagen nach der
Installation zurückgesandt werden, da andernfalls die Garantie verfällt.
4) GARANTIEGRENZEN: Die Garantie verleiht Anspruch auf den kostenlosen Austausch
oder die kostenlose Reparatur der defekten Bauteile. Es besteht kein Anspruch auf den
Austausch des kompletten Geräts. Bezüglich der mit dem Markenzeichen TECNO-GAZ
oder durch Dritte gefertigten Bauteile, die mit einem eigenen Garantieschein
ausgestattet sind, gelten die in diesen Garantiescheinen angegebenen Bedingungen,
Grenzen und Ausschließungen.
Die Durchführung von einer oder mehreren Reparaturen während der Garantiefrist
führt zu keiner Verlängerung des Garantieanspruchs.
5) BEANSTANDUNGEN: Bei Beanstandungen seitens des Käufers
Ausübung der Garantieleistungspflicht und der Qualität oder des Zustands des
gelieferten Geräts ist der Käufer auf keinen Fall berechtigt, die Bezahlung zu verzögern
und/oder zu unterbrechen.
6) STREITIGKEITEN: Für Streitigkeiten bezüglich der Anwendung und Auslegung dieses
Garantiescheins ist unabhängig von dem Ort, an dem der Kaufvertrag für das Gerät
abgeschlossen wurde, das Gericht
angegebene
Reinigungsmittel,
PARMA
(Italien) zuständig.
3
DEUTSCH
Desinfektionsmittel,
bezüglich der
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