Materialfehler aufweisen.
Im Falle von Eingriffen am Standort des Kunden, auch in der Garantie-
zeit, hat der Kunde ein "feste Abrufgebühr" für die Reisekosten zum
Standort des Kunden und die Arbeitskraft zu zahlen.
Die Garantie wird in folgenden Fällen ungültig:
•
wenn der Defekt durch eine Installation verursacht ist, die nicht
nach den in jeder Packung enthaltenen Herstelleranweisungen
erfolgte.
•
wenn für die Installation der Vorrichtung auch andere Teile als
Original-TAU-Komponenten verwendet wurden.
•
wenn die Schäden durch Naturkatastrophen, Handhabungen,
Spannungsüberlasten, unkorrekte Versorgung, unsachgemäße
Reparaturen, falsche Installation oder sonstiges, für das die Fir-
ma TAU keine Verantwortung hat, verursacht sind.
•
wenn die regelmäßigen Wartungsarbeiten nicht durch einen
Fachtechniker nach den in jeder Packung enthaltenen Herstel-
leranweisungen ausgeführt worden sind.
•
Verschleiß den Komponenten.
Reparatur oder Ersatz von Teilen während der Garantiezeit führt zu kei-
ner Verlängerung derselben.
Bei industrieller, beruflicher oder ähnlicher Nutzung hat diese Garantie
eine Gültigkeit von 12 Monaten.
Hersteller:
Adresse:
Erklärt unter seiner Haftung, dass das Produkt:
für die automatische Bewegung von:
für eine Anwendung:
Einschließlich:
Modell:
Typ:
Seriennummer:
Handelsbezeichnung:
ausgeführt wurde, um in einen Verschluss integriert zu werden (Garagentore) oder um mit anderen Vorrichtungen kombiniert
zu werden, um diesen Verschluss zu bewegen, und somit gemäß der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG eine Maschine darstellt.
Außerdem erklärt er, dass dieses Produkt den grundsätzlichen Sicherheitseigenschaften der folgenden Richtlinien EWG ent-
spricht:
-
2014/35/EU Niederspannungsrichtlinie
Und wo gefordert, der Richtlinie:
-
2014/53/EU Radio equipment and telecommunications terminal equipment
Außerdem wird erklärt, dass es nicht zugelassen ist, die Vorrichtung in Betrieb zu setzen, bis die Maschine, in die sie integriert
wird oder deren Bestandteil sie sein wird, identifiziert und die Konformität gegenüber dem Inhalt der Richtlinie 2006/42/EG er-
klärt wurde.
Die folgenden Normen und technische Verzeichnisse wurden angewandt:
EN 61000-6-2; EN 61000-6-3; EN 60335-1; ETSI EN 301 489-1 V1.9.2; ETSI EN 301 489-3 V1.6.1;
EN 300 220-2 V3.1.1; EN 12453:2000; EN 12445:2000; EN 60335-2-103.
Er verpflichtet sich, auf ausdrücklichen Wunsch der nationalen Behörden, Informationen über die Fastmaschinen zu übersenden.
Sandrigo, 02/11/2017
Name und Adresse der beauftragten Person zur Vorlegung der zugehörigen technischen Unterlagen:
Loris Virgilio Danieli - via E. Fermi, 43 - 3606 Sandrigo (Vi) Italia
INTEGRIERUNGSERKLÄRUNG DES HERSTELLERS
(gemäß der Europäischen Richtlinie 2006/42/EG Anl. II.B)
-
TAU S.r.l.
Via E. Fermi, 43 - 36066 Sandrigo (Vi) - ITALY
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Loris Virgilio Danieli
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