GASPARDO MONICA 250 Empleo Y Mantenimiento página 74

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DEUTSCH
Teilnahme am Straßenverkehr
29) Bei der Teilnahme am Straßenverkehr sind die Bestimmungen
der Straßenverkehrsordnung zu beachten, die in dem
jeweiligen Land gelten.
30) Eventuelle Zubehörteile für den Transport müssen geeignet
gekennzeichnet sein und mit Schutzvorrichtungen ausgerüstet
sein.
31) Es ist genau zu beachten, daß Straßenlage, Lenk- und Brems-
wirkung eventuell auch stark durch eine getragene oder
geschleppte Maschine beeinträchtigt werden können.
32) In Kurven auf die erhöhte Fliehkraft achten, die durch die weit
vom Schwerpunkt entfernte Position der angeschlossenen
Maschine bedingt ist.
33) Beim Transport müssen die Ketten der seitlichen Schlepper-
hebearme eingestellt und befes-tigt werden; prüfen, daß die
Abdeckungen der Saatgut- und Düngerbehälter gut verschlos-
sen sind. Den Schalthebel der hydraulischen Hubvorrichtung
in die blockierte Stellung bringen; die Säelements einhängen
die Anleitungen genau zu befolgen (pag.75).
34) Vor dem Befahren von Straßen sind die Behälter zu entleeren.
35) Fortbewegungen ausserhalb des Arbeitsbereichs dürfen nur
erfolgen, wenn das Gerät sich in der Transportposition
befindet. Es wird ferner vorausgesetzt, dass jeder
hydraulische Anschluss an den Schlepper unterbrochen wird.
36) Der Hersteller liefert auf Anfrage Ausrüstungen und Tabellen
zur Kennzeichnung des Raumbedarfs.
37) Wenn die geschleppten oder an dem Schlepper
angebrachten Ausrüstungen und Geräte die Sichtbarkeit der
Signalisierungs-und Beleuchtungsvorrichtungen des
Schleppers verdecken, müssen diese Vorrichtungen auch
an den Ausrüstungen ange-bracht werden, wobei die Vor-
schriften der im jeweiligen An-wendungsland geltenden Stra-
ßenverkehrsordnung zu beacht-en sind. Beim Gebrauch ist
zu kontrollieren, daß die Anlange einwandfrei funktioniert.
Nach-stehend wird die korrekte Se-quenz der Leuchten
angegeben (Abb. 6):
A - Richtungsanzeiger; B - Rote Positionsleuchte;
C - Bremslicht
fig. 6
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GEBRAUCH UND WARTUNG
Gelenkwelle
38) Die angeschlossene Ausrüstung kann nur gesteuert werden,
wenn ihre Kardanwelle mit Überbelastungssicherheits- und
Schutzvorrichtungen versehen ist und wenn diese mit der
speziellen Kette befestigt sind.
39) Ausschließlich die vom Hersteller vorgesehene Kardanwelle
benutzen.
40) Ein- und Ausbau der Kardanwelle muß immer bei
abgestelltem Motor erfolgen.
41) Stets auf die richtige Montage und die Sicherheit der
Kardanwelle achten.
42) Die Drehung des Kardanwellenschutzes mittels der
mitgelieferten Kette verhindern.
43) Stets auf den Kardanwellen-schutz achten, sowohl in
Transportals in Arbeitsposition.
44) Den Kardanwellenschutz oft und regelmäßig prüfen; dieser
muß immer in einwandfreiem Zustand sein.
45) Vor dem Einschalten der Zapfwelle muß die Solldrehzahl
erreicht sein. Sicherstellen, daß die Drehzahl mit der
Drehzahl übereinstimmt, die auf dem an der Maschine
angebrachten Aufkleber angegeben ist.
46) Vor dem Einschalten der Zapfwelle ist sicherzustellen, daß
sich weder Personen noch Tiere im Wirkungskreis aufhalten
und daß die eingestellte Drehzahl der Solldrehzahl entspricht.
Nie die vorgesehene Höchstdrehzahl überschreiten.
47) Auf die sich drehende Ge-lenkwelle achten.
48) Die Zapfwelle nicht bei abgestelltem Motor oder gleichzeitig
mit den Rädern einschalten.
49) Die Zapfwelle immer ausschalten, wenn die Kardanwelle
einen zu großen Winkel einnimmt (nie über 10 Grad - Abb. 7)
und wenn sie nicht gebraucht wird.
50) Die Kardanwelle nur reinigen und fetten, wenn die Zapfwelle
ausgeschaltet ist, der Motor stillsteht, die Feststellbremse
gezogen und der Zündschlüssel herausgezogen ist.
51) Die Kardanwelle in ihre spezielle Halterung legen, wenn sie
nicht verwendet wird.
52) Nach dem Ausbau der Kardanwelle den Zapfwellenanschluß
wieder mit dem Stutzen verschliessen.
A
B
C
fig. 7
g
cod. G19502561
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