Wir empfehlen Ihnen einmal jährlich von einem Kühltechniker oder von Fachleuten eine Generalüberholung ausführen zu
lassen.
12 - Notfallsituationen
Achtung – Sollte die Kühltheke außer Betrieb gehen oder nicht anlaufen:
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prüfen, ob es sich nicht um einen Stromausfall handelt.
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Prüfen, ob der Stecker ordnungsgemäß in seiner Steckdose sitzt.
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Prüfen (wo vorhanden), ob die etwaige Schutzvorrichtung vor der Steckdose eingeschaltet ist.
Ist die Betriebsunterbrechnung auf keinen der obigen Gründe zurückzuführen, rufen Sie bitte die nächstliegende
Kundendienststelle und räumen Sie die Kühltheke aus. Die Produkte sind zwischenzeitlich in einer Kühlzelle
aufzubewahren.
Achtung – Die Kühlleistung der Kühltheke ist nicht ausreichend:
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Prüfen, ob der Kondensator sauber und in der Lage ist den Wärmeaustausch ordnungsgemäß auszuführen,
andernfalls siehe Punkt 11.
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Prüfen, ob die Kühltheke ordnungsgemäß eingeräumt ist und ob die Luftöffnungen nicht versperrt sind, andernfalls
siehe Punkt 7.
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Prüfen, ob der Verdampfer der Kühltheke vereist ist, andernfalls siehe Punkt 11.
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Prüfen, ob die Kühltheke Luftströmen oder Wärmequellen ausgesetzt ist (siehe Punkt 4).
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Die korrekte Nivellierung der Kühltheke kontrollieren und ob die Umgebungsbedingungen den Angaben unter Punkt 4
entsprechen.
Sollte nach den oben genannten Kontrollen die Betriebsstörung weiterhin bestehen, rufen Sie bitte die nächstliegende
Kundendienststelle.
Achtung – Bei Undichtigkeiten der Gasleitung oder im Brandfalle nähern Sie sich bitte nicht dem Motorraum, sondern
schalten Sie die Speisespannung zu der Kühltheke aus. Im Brandfall zum Löschen kein Wasser verwenden, sondern nur
den Feuerlöscher.
13 – Zubehöre
Die Kühltheken SKY können auf Wunsch mit folgenden Zubehören ausgestattet werden:
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manuelle Nachtrollo
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Elektrische Abtauung (gekapselter Widerstand auf dem Verdampfer)
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Kit Rollen
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Die vier aussere Oberflächen können personalisiert werden.
Zum Erwerb von einem der oben beschriebenen Zubehöre wenden Sie sich bitte an den nächstliegenden Händler oder
direkt an die Lieferfirma. Die elektrische Abtaueinrichtung ist von qualifiziertem Fachpersonal auszuführen.
14 - Kundendienst
Sollte der Eingriff seitens der Techniker vom Kundendienst erforderlich werden oder der Austausch von mechanischen
und elektrischen Teilen oder von den Kompressoren, wenden Sie sich bitte an den Händler, bei dem die Kühltheke
erworben wurde und verlangen sie den Einsatz von Originalersatzteilen.
15 – Demontage und Entsorgung des Kühlmöbels
Zum Schutz der Umwelt und in Übereinstimmung mit den in den Bestimmungsländern geltenden Normen muss das
Kühlmöbel zur Entsorgung/Wiederverwendung zerlegt werden.
Mit Ausnahme der Metallteile, die in den meisten Bestimmungsländern nicht als Sonderabfall gelten, müssen alle
restlichen Teile aus denen das Kühlmöbel gebaut wurde, als Sondermüll entsorgt werden. Die Bauteile der Kühlung, d.h.
das Kühlgas und die Schmieröle, dürfen nicht in der Umwelt, sondern sind in den dafür vorgesehenen Sammelstellen zu
entsorgen.
Dieses Produkt enthält FKW, d.h. Fluorkohlenwasserstoffe, ein Kühlmittel mit hohem Treibhauspotenzial (GWP),
die vom Kyoto-Protokoll geregelt werden.
Der Gas enthält im Spur-Schaum für die Wärmeisolierung des Kühlregals ist (R134A).
Oscartielle benützt bei den Möbeln mit eingebautem Aggregat folgende Arten von Kühlmittel:
= 1300
R 134a; GWP
(100)
R 404A; GWP
= 3750
(100)
Dieses Gerät ist hermetisch abgedichtet und die Kühlmittelladung liegt unter 3 kg.
Es unterliegt daher weder der Pflicht eines Anlagenzulassungsscheins noch periodischen Prüfungen auf
Kühlmittelverluste (D.P.R. Nr. 147 vom 15. Februar 2006 Art. 3 und 4).
16 – Erklärung seitens des Herstellers (Verbot der Inbetriebnahme)
Die oben beschriebenen Modelle werden auch für den Zusammenbau mit anderen Maschinen zur Bildung einer Anlage
gemäß der Richtlinie 89/392/EG hergestellt.
Der Hersteller erklärt hiermit, daß die Maschine nicht in Betrieb genommen werden darf, bis die Anlage, in die sie
eingebaut wird oder von der sie einen Teil darstellen wird, identifiziert ist und deren Übereinstimmung mit den
Bedingungen der Richtlinie 89/392/EG und der nationalen Gesetzgebung zu deren Aufnahme erklärt ist, d.h. bis die
Maschine, Gegenstand der vorliegenden Erklärung, nicht Teil der Endbestimmungsanlage ist.
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