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Ihre Pflichten als Endnutzer
Dieses Produkt erfüllt die Vorgaben
der EU-WEEE-Direktive (19/2012/
EU). Das Produkt wurde mit einem
Klassifizierungssymbol
elektrische
Altgeräte (WEEE) gekennzeichnet.
Dieses Elektro- bzw. Elektronikgerät ist mit
einer durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern
gekennzeichnet. Das Gerät darf deshalb nur
getrennt vom unsortierten Siedlungsabfall
gesammelt und zurückgenommen werden. Es
darf somit nicht in den Hausmüll gegeben werden.
Das Gerät kann z.B. bei einer kommunalen
Sammelstelle oder ggf. bei einem Vertreiber
(siehe unten zu deren Rücknahmepflichten in
Deutschland) abgegeben werden.
Das gilt auch für alle Bauteile, Unterbaugruppen
und Verbrauchsmaterialien des zu entsorgenden
Altgeräts.
Bevor das Altgerät entsorgt werden darf, müssen
alle Altbatterien und Altakkumulatoren vom
Altgerät getrennt werden, die nicht vom Altgerät
umschlossen sind. Das gleiche gilt für Lampen,
die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen
werden können. Der Endnutzer ist zudem selbst
dafür verantwortlich, personenbezogene Daten
auf dem Altgerät zu löschen.
Die ordnungsgemäße Entsorgung gebrauchter
Geräte trägt dazu bei, mögliche negative Folgen
für die Umwelt und die menschliche Gesundheit
zu vermeiden.
Hinweise zum Recycling
Helfen Sie mit, alle Materialien zu
recyceln, die mit diesem Symbol
gekennzeichnet sind. Entsorgen Sie
solche
Materialien,
Verpackungen, nicht im Hausmüll, sondern über
die bereitgestellten Recyclingbehälter oder die
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für
und
elektronische
insbesondere
entsprechenden örtlichen Sammelsysteme.
Recyceln
Sie
zum
Gesundheitsschutz elektrische und elektronische
Geräte.
Rücknahmepflichten der
Vertreiber
Wer auf mindestens 400 m² Verkaufsfläche
Elektro- und Elektronikgeräte vertreibt oder
diese gewerblich an Endnutzer abgibt, ist
verpflichtet, bei Abgabe eines neuen Gerätes,
ein Altgerät des Endnutzers der gleichen
Geräteart, das im Wesentlichen die gleichen
Funktionen wie das neue Gerät erfüllt, am
Ort der Abgabe oder in unmittelbarer Nähe,
unentgeltlich zurückzunehmen. Das gilt auch
für Vertreiber von Lebensmitteln mit einer
Gesamtverkaufsfläche von mindestens 800 m²,
die mehrmals im Kalenderjahr oder dauerhaft
Elektro- und Elektronikgeräte anbieten und
auf dem Markt bereitstellen. Solche Vertreiber
müssen zudem auf Verlangen des Endnutzers
Altgeräte, die in keiner äußeren Abmessung
größer als 25 cm sind, (kleine Elektrogeräte)
im Einzelhandelsgeschäft oder in unmittelbarer
Nähe hierzu unentgeltlich zurückzunehmen;
die Rücknahme darf in diesem Fall nicht an
den Kauf eines Elektro- oder Elektronikgerätes
verknüpft, kann aber auf drei Altgeräte pro
Geräteart beschränkt werden.
Ort der Abgabe ist auch der private Haushalt,
wenn das neue Elektro- oder Elektronikgerät
dorthin geliefert wird; in diesem Fall ist die
Abholung des Altgerätes für den Endnutzer
kostenlos.
Die vorstehenden Pflichten gelten auch
für den Vertrieb unter Verwendung von
Fernkommunikationsmitteln,
Vertreiber Lager- und Versandflächen für
Elektro- und Elektronikgeräte bzw. Gesamtlager
Umwelt
-
und
wenn
die