Für den deutschen Markt gilt
Beim Kauf eines Neugerätes haben Sie das Recht, das entsprechende
Altgerät an Ihren Händler zurückzugeben. Händler von Elektro- und
Elektronikgeräten mit einer Verkaufsfläche von mindestens 400 qm
sowie Lebensmittelhändler mit einer Ver kaufs fläche von mindestens
800 qm, die regelmäßig Elektro- und Elektronik geräte verkaufen, sind
außerdem verpflichtet, bis zu drei Altgeräte unentgeltlich zurückzu-
nehmen, auch ohne dass ein Neugerät gekauft wird, wenn die Alt-
geräte in keiner Ab messung größer sind als 25 cm. LIDL bietet Ihnen
Rücknahmemöglichkeiten direkt in den Filialen und Märkten an.
Informieren Sie sich auch bei Ihrem Händler über die Rücknahme-
möglichkeiten vor Ort.
Weitere Möglichkeiten zur Entsorgung des ausgedienten
Produkts erfahren Sie bei Ihrer Gemeinde- oder Stadtver-
waltung.
Die Verpackungsmaterialien sind nach umweltverträgli-
chen und entsorgungstechnischen Gesichtspunkten aus-
gewählt und deshalb recyclebar. Entsorgen Sie nicht mehr
benötigte Verpackungsmaterialien gemäß den örtlich
geltenden Vorschriften. Entsorgen Sie die Verpackung
umweltgerecht.
Beachten Sie die Kennzeichnung auf den verschiedenen
Verpackungs materialien und trennen Sie diese gegebenen-
falls gesondert. Die Verpackungsmaterialien sind gekennzeichnet mit
Abkürzungen (a) und Ziffern (b) mit folgender Bedeutung: 1–7: Kunst-
stoffe, 20–22: Papier und Pappe, 80–98: Verbundstoffe.
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DE │ AT │ CH
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PNKP 105 B1