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Fig. 11: Dichtungskammer: Ölwechsel
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Verschlussschraube Dichtungskammer
‡
Schutzausrüstung ist angelegt!
‡
Pumpe ist ausgebaut und gereinigt (ggf. dekontami-
niert).
1. Pumpe auf einer festen Unterlage horizontal auflegen.
Die Verschlussschraube zeigt nach oben. WAR-
NUNG! Quetschgefahr von Händen. Sicherstellen, dass
die Pumpe nicht umfallen oder wegrutschen kann!
2. Verschlussschraube langsam und nicht komplett heraus-
drehen. WARNUNG! Überdruck im Motor! Wenn ein
hörbares Zischen oder Pfeifen ertönt, nicht weiter dre-
hen! Warten, bis der Druck komplett entwichen ist.
3. Nachdem der Druck entwichen ist, Verschlussschraube
komplett herausdrehen.
4. Geeigneten Behälter zum Auffangen des Betriebsmittels
platzieren.
5. Betriebsmittel ablassen: Pumpe drehen, bis die Öffnung
nach unten zeigt.
6. Betriebsmittel prüfen: Wenn im Betriebsmittel Metall-
späne enthalten sind, Kundendienst verständigen!
7. Betriebsmittel einfüllen: Pumpe drehen, bis die Öffnung
nach oben zeigt. Betriebsmittel in die Öffnung einfüllen.
⇒ Die Angaben zur Betriebsmittelsorte und -menge
einhalten!
8. Verschlussschraube reinigen, mit neuem Dichtungsring
bestücken und wieder eindrehen. Max. Anzugsdrehmo-
ment: 8 Nm (5,9 ft·lb)!
9.5.7
Generalüberholung
Bei der Generalüberholung werden die Motorlager, Wel-
lenabdichtungen, O-Ringe und Stromzuführungsleitun-
gen auf Verschleiß und Beschädigungen kontrolliert. Be-
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Störungen, Ursachen und Beseitigung
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schädigte Bauteile werden mit Originalteilen ausge-
tauscht. Dadurch wird ein einwandfreier Betrieb gewähr-
leistet.
Die Generalüberholung wird beim Hersteller oder einer
autorisierten Service-Werkstatt durchgeführt.
Störungen, Ursachen und Beseitigung
GEFAHR
Gefahr durch gesundheitsgefährdende Medi-
en!
Bei Pumpen in gesundheitsgefährdenden Medien be-
steht Lebensgefahr! Während der Arbeiten folgende
Schutzausrüstung tragen:
• geschlossene Schutzbrille
• Atemmaske
• Schutzhandschuhe
⇒ Die aufgeführte Ausrüstung ist die Minimalan-
forderung, die Angaben der Betriebsordnung
beachten! Der Betreiber muss sicherstellen,
dass das Personal die Betriebsordnung erhalten
und gelesen hat!
GEFAHR
Lebensgefahr durch elektrischen Strom!
Unsachgemäßes Verhalten bei elektrischen Arbeiten
führt zum Tod durch Stromschlag! Elektrische Arbei-
ten muss eine Elektrofachkraft nach den lokalen Vor-
schriften ausführen.
GEFAHR
Lebensgefahr durch gefährliche Alleinarbeit!
Arbeiten in Schächten und engen Räumen sowie Ar-
beiten mit Absturzgefahr sind gefährliche Arbeiten.
Diese Arbeiten dürfen nicht in Alleinarbeit erfolgen!
Es muss eine zweite Person zur Absicherung anwe-
send sein.
WILO SE 2019-02